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News Arbeitsrecht Arbeitsrecht und Arbeitsplatz: Das ist neu 2025

Arbeitsrecht und Arbeitsplatz: Das ist neu 2025

Das sollten Sie als Betriebsrat und Arbeitnehmer wissen

Mindestlohn, Cookie-Banner, Grundfreibetrag: Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuerungen, die auch für Arbeitnehmer und Interessenvertreter wichtig sind. Welche Änderungen gelten 2025?

Stand:  7.1.2025
Lesezeit:  03:15 min
© Adobe |Art Mania

Vor den Neuwahlen am 23. Februar 2025 werden wir voraussichtlich keine bahnbrechenden neuen Gesetze mehr erwarten können. Trotzdem hat sich mit dem Jahreswechsel einiges geändert in der Arbeitswelt. Dies sind die Neuerungen:

Mindestlohn und Minijob

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich von 538 auf 556 Euro.

Steuerrecht: Grund-, Kinderfreibetrag und Co.

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, steigt von bisher 11.604 rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro, im Jahr 2025 dann auf 12.084 Euro.

Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 60 Euro angehoben - von 9.540 auf 9.600 Euro pro Kind.

Auch das Kindergeld soll steigen. Familien sollen für jedes Kind 255 Euro pro Monat erhalten; das sind 5 Euro mehr als bisher. Der Höchstbetrag der als Sonderausgaben abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten wird auf 4.800 Euro je Kind erhöht.

Zum 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Nur Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben, erhalten Elterngeld. Die bisherige Grenze liegt bei 200.000 Euro. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, entfällt der Anspruch auf die Leistung.

Barrierefreiheit

Mit Stichtag 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein, wie etwa Computer, Fahrkartenautomaten sowie bestimmte Webseiten, Bankdienstleistungen oder Personenbeförderungsdienste. Hintergrund ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, mit dem Menschen mit Behinderungen eine umfassende Teilnahme am digitalen Leben ermöglicht werden soll.

Neue Bemessungsgrenzen, Höhere Beiträge der Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt von 7.450 Euro (neue Bundesländer) bzw. 7.550 Euro (neue Bundesländer) auf einheitlich 8.050 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung steigt auf jährlich 66.150 Euro (5.512,50 Euro im Monat). 2024 lag sie bei 62.100 Euro jährlich (5.175 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze – der Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen – erhöht sich auf 73.800 Euro pro Jahr (6.150 Euro im Monat). 2024 lag sie bei 69.300 Euro jährlich (5.775 Euro im Monat).

Bezugszeit für Kurzarbeitergeld verdoppelt

Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird auf 24 Monate angehoben -befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten.

CO2-Preis und Stromumlage steigen

Der CO2-Preis steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf die Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus.

Ab 2025 steigt die Höhe der Stromumlagen um rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto an. Das bedeutet für eine Familie mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr Mehrkosten von etwa 40 Euro pro Jahr. Für einen Einpersonenhaushalt wird es um 20 Euro pro Jahr teurer.

Die elektronische Patientenakte ePA

Ab dem 15. Januar müssen die Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Sie wird dann in einem gestuften Verfahren eingeführt: Zunächst wird sie in Modellregionen erprobt und getestet, bevor sie bundesweit zum Einsatz kommt. Wer die elektronische Patientenakte nicht möchte, muss selbst aktiv werden und dies seiner Krankenkasse mitteilen.

EU-einheitliches Ladekabel kommt

Eine EU-Richtlinie soll dem Kabelchaos und Elektroschrott ein Ende bereiten. Ab 2025 gibt es nur noch einen Anschluss: USB-C als Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte wird Pflicht. Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel erst ab 2026.

Änderungen im Post- und Paketversand der Deutschen Post

Preiserhöhungen für Briefe: Der Standardbrief kostet künftig 95 Cent (statt 85 Cent). Auch andere Produkte wie Postkarten (95 Cent statt 70 Cent), Kompaktbriefe (1,10 Euro statt 1,00 Euro), Großbriefe (1,80 Euro statt 1,60 Euro) und Maxibriefe (2,90 Euro statt 2,75 Euro) werden teurer.

Preiserhöhungen für Pakete und Päckchen: Das Päckchen S kostet künftig 4,19 Euro (statt 3,99 Euro), das Päckchen M 5,19 Euro (statt 4,79 Euro). Das Paket bis 2 Kilogramm (nur online) kostet 6,19 Euro (statt 5,49 Euro), und das Paket bis 5 Kilogramm 7,69 Euro (statt 6,99 Euro).

Und: 95 Prozent der Briefe müssen künftig erst nach drei Werktagen ihren Empfänger erreichen statt wie bisher nach zwei Tagen. 

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