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News Arbeitnehmer Jetzt die Krankenkasse wechseln?!

Jetzt die Krankenkasse wechseln?!

Sonderkündigungsrecht greift – Wechsel (meist) aber auch später möglich

„Jetzt bis zum 31. Januar Ihre Krankenkasse wechseln!“ So oder so ähnlich werben derzeit viele Vergleichsportale. Der Zusatzbeitrag, den Arbeitnehmer bei gesetzlichen Krankenkassen abführen müssen, ist nämlich spürbar gestiegen – das dürfte den meisten spätestens mit der nächsten Gehaltsabrechnung klar werden. Aber kein Stress: Sie müssen keineswegs überstürzt handeln. Schauen Sie sich lieber in Ruhe nach dem für Sie günstigsten Tarif um und stellen sich die Frage: Lohnt sich ein Wechsel?

Stand:  27.1.2025
Lesezeit:  03:15 min
Sonderkündigungsrecht greift – Wechsel (meist) aber auch später möglich | © AdobeStock | contrastwerkstatt

Die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland hat im Laufe der Jahre stark abgenommen. Gab es laut Statista im Jahr 1970 noch 1.815 gesetzliche Krankenkassen, waren es zur Jahrtausendwende nur noch 420. Im Jahr 2010 schrumpfte die Anzahl auf 169, während wir heute noch 95 verschiedene Anbieter haben (Stand: Anfang 2024). Insgesamt werden rund 75 Millionen Menschen von einer gesetzlichen Krankenkasse versorgt, was knapp 90 Prozent der deutschen Bevölkerung entspricht.

Zusatzbeiträge unterscheiden sich teils enorm 

Zum Start ins Jahr 2025 hatten fast alle Krankenkassen angekündigt, ihre Zusatzbeiträge erhöhen zu wollen. Zunächst war noch von einer durchschnittlichen Erhöhung auf 2,5 Prozent die Rede, letztlich wurden es im Schnitt 2,9 Prozent. Die Zusatzbeiträge können die Krankenkassen individuell festlegen, diese werden dann auf den gesetzlich festgelegten Beitrag von 14,6 Prozent (der beitragspflichtigen Einnahmen) addiert. Und da lohnt es sich mittlerweile, genauer hinzuschauen. Denn die Zusatzbeiträge bewegen sich in einer Spanne von 1,84 bis 4,4 Prozent – und das macht sich auf dem Lohnzettel bemerkbar. Im Internet finden sich viele Übersichten sowie Rechner, mit denen man die aktuellen Beiträge der Krankenkassen herausfinden kann.   

Wann ist ein Wechsel der Krankenkasse sinnvoll? Ganz wichtig: Auf keinen Fall sollte man ausschließlich die Zusatzbeiträge im Blick haben! Ein Großteil der Leistungen (rund 95 Prozent) sind zwar identisch, die Krankenkassen unterscheiden sich aber im Service – Stichwort: persönliche Erreichbarkeit – oder bei den freiwilligen Zusatzleistungen. Nicht jede Kasse übernimmt beispielsweise die jährliche Zahnreinigung oder den Besuch beim Osteopathen. Ein Blick in das Leistungsportfolio lohnt sich also. Gut zu wissen: Die gewählte Krankenkasse darf niemanden aufgrund des Alters, Geschlechts oder Gesundheitszustandes ablehnen. Aber: Nicht jede Krankenkasse ist für alle Bundesländer und Versicherten geöffnet. 

Wechsel ist heute sehr einfach 

Ein möglicher Wechsel läuft heutzutage schnell und unbürokratisch ab, gewechselt werden kann nach einer zweimonatigen Kündigungsfrist. Meist ist eine eigene Kündigung nicht notwendig, da das die neue Krankenkasse übernimmt. Nach einem Krankenkassenwechsel sind neue Mitglieder in aller Regel erstmal zwölf Monate gebunden, um „Krankenkassen-Hopping“ zu vermeiden. Und so erklärt sich die Frist vom 31. Januar. Da die Krankenkassen zum 01.01.2025 die Zusatzbeiträge angehoben haben, greift ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats. Das spielt aber nur eine Rolle bei den Kunden, die noch keine zwölf Monate (Bindungsfrist) bei der Krankenkasse versichert waren. 

Heißt im Umkehrschluss: Alle, die länger als ein Jahr bei ihrer Krankenkasse versichert sind – und das dürften die meisten sein –, können ihre Kasse jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist (zwei Monate) wechseln. Lieber also einen zu verschmerzenden Monat in der alten Kasse verweilen, um hinterher eine für sich vernünftige Entscheidung zu treffen. 

Doch Vorsicht: Viele Krankenkassen bieten einen sogenannten Wahltarif an, der auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist. Dann kann es sein, dass die Kündigungsfristen anders geregelt sind und so könnte der 31.01. in Sachen Sonderkündigungsrecht doch interessant sein. 

Die Politik will das nicht ändern, notwendige Umverteilungen oder Reformen sind eben alles andere als bequem.

Dr. Jens Baas, Chef der TK, im Interview mit der Süddeutschen Zeitung

Übrigens haben Versicherte ein sofortiges Wechselrecht unter anderem beim Wechsel des Arbeitgebers, der Aufnahme einer Tätigkeit nach Arbeitslosigkeit oder beim Eintritt als Rentner in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Darüber hinaus, wenn gesetzlich Pflichtversicherte die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten. Dann müssen sie sich privat versichern oder freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse werde. Die JAEG liegt 2025 bei 73.800 Euro brutto. 

Wahrscheinlich nicht die letzte Erhöhung 

Die Erhöhung der Zusatzbeiträge dürfte nicht die letzte ihrer Art gewesen sein. Dr. Jens Baas, Chef der mit fast zwölf Millionen Versicherten größten deutschen Krankenkasse, der Techniker Krankenkasse (TK), erwartet eine Erhöhung bis auf 20 Prozent, wenn keine Reformen kommen. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung bezweifelte er jedoch, dass es zu grundlegenden Reformen im Gesundheitssystem komme. „Die Politik will das nicht ändern, notwendige Umverteilungen oder Reformen sind eben alles andere als bequem.“ Also sollten Kunden weiterhin nach einem passenden Tarif für sich Ausschau halten und gegebenenfalls die Krankenkasse wechseln – bis 31.01. oder später. (tis) 

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