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Jetzt ist sie da, die Datenschutz-Grundverordnung. Und hinter den fünf kurzen Buchstaben „DSGVO" steckt ein Thema, bei dem Betriebsräte viel bewirken können, meint unser ifb-Datenschutzexperte Stephan Sägmüller.
Stephan Sägmüller
ifb Bildungsreferent und Jurist
© iStock | 1216822479 | anyaberkut
Fan ist vielleicht nicht das richtige Wort. Aber ich finde es gut und richtig, dass durch die Neuregelungen und die Diskussion in den Medien der Fokus auf den Datenschutz gelenkt wird. Unternehmen müssen sich Gedanken machen, wie sie mit Daten umgehen. Erschreckend daran ist, dass viele das zum ersten Mal überhaupt tun, denn das Thema stand bei den Wenigsten vorher auf der Agenda.
Nein, denn man muss immer im Blick haben, dass es um einen Grundrechtseingriff geht. Das ist ein hohes Gut! Außerdem darf man nicht vergessen, dass Daten eine Art Rohstoff sind, sie werden zum Teil gehandelt wie Gold. Das zeigen ja auch die aktuellen Datenskandale, z.B. aus den USA. Ich habe Vertrauen darin, dass die Aufsichtsbehörden in der Praxis das richtige Maß bei der Verhängung von Bußgeldern finden werden.
Zumindest profitieren wir davon, dass wir auch vorher schon einen recht hohen Standard hatten. Wir müssen also nicht komplett neu denken. Trotzdem ist es sehr wichtig, die neuen Regelungen zu kennen. Das gilt für Betriebsräte ebenso wie für den Arbeitgeber und alle Kollegen. Jedem muss bewusst sein, dass man für die Nutzung von Daten eine Erlaubnis braucht.
Das ist ganz einfach: Grundsätzlich gehören meine Daten mir, deren Nutzung ist also verboten. Es sei denn, die Nutzung ist ausnahmsweise erlaubt. Beispielsweise ist die Datenverarbeitung erlaubt, wenn der Betroffene einwilligt.
Es gibt keinen Grund zur Panik. Trotzdem muss sich jeder Betriebsrat bewusst sein dass er sich unbedingt informieren und ggf. Betriebsvereinbarungen überarbeiten muss. Im Datenschutz kann der Betriebsrat allerdings viel bewirken: Ein Beispiel ist das Thema technische Einrichtungen, wo schnell sichtbare Erfolge erzielt werden können. Wenn man sich auskennt, hat man natürlich als Betriebsrat auch einen besseren Verhandlungsspielraum. Außerdem, das muss ganz oben auf der Agenda stehen, sind alle Betriebsvereinbarungen zu überprüfen, ob sie der Neuregelung genügen. Häufig fehlen Regelungen zur Datenspeicherung.
Ja, das ist ein wichtiger Punkt. Betriebsräte müssen mit gutem Beispiel vorangehen: Wer hat Zugang zu Akten, wer hat Zugang zum BR-Büro, und vielleicht sogar: Was passiert mit den Notizen aus der BR-Sitzung? All das gehört nun kritisch auf den Prüfstand.
Allem voran muss man sich erstmal informieren! Denn ohne einen genauen Einblick, was sich alles geändert hat, bleibt es leider beim „Stochern im Datennebel". Danach geht es an die Umsetzung. Was müssen wir sofort angehen? Was hat noch Zeit? Bei heiklen Themen sollte sich das Gremium nicht scheuen, sich externe Hilfe zu holen, z.B. bei einem Sachverständigen. So oder so: Das Thema ist eine willkommene Chance für jedes Gremium.
Bei uns bekommen Interessenvertreter das entscheidende Know-how für den Datenschutz – inklusive praktischer Handlungshilfe, die in den untenstehenden, ausgewählten Seminaren verteilt wird.!
• Sie haben schon Vorkenntnisse beim Thema Datenschutz? Dann ist unser Seminar „Datenschutzrecht-Update: Erste Erfahrungen seit der Einführung (www.ifb.de/23)
• Ohne Vorkenntnisse empfehlen wir das Seminar „Datenschutz für den Betriebsrat Teil I(www.ifb.de/68)
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