Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Stellen Sie sich vor, Sie lesen als Betriebsrat in der Zeitung zum ersten Mal davon, dass Ihr Unternehmen an einen ausländischen Mitbewerber verkauft werden soll. Mit einem Wirtschaftsausschuss wäre das nicht passiert.
© sharaku1216 - Fotolia.com
Ihnen liegt als Betriebsrat die Zukunft ihrer Firma und damit die Sicherung der Arbeitsplätze am Herzen? Dann benötigen Sie Informationen aus erster Hand über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Da der Betriebsrat aber, im Gegensatz zum Wirtschaftsausschuss, keinen Anspruch darauf hat, über die Wirtschaftslage des Betriebes informiert zu werden, empfiehlt es sich, einen Wirtschaftsausschuss zu gründen.
Tipp:
In Unternehmen mit mehr als 100 (also mindestens 101) Arbeitnehmern muss ein Wirtschaftsausschuss gegründet werden (§ 106 Abs. 1 S. 1 BetrVG).
Mit dem Wissen über die wirtschaftliche Situation und dem entsprechenden Know-How können der Betriebsrat und der Wirtschaftsausschuss in schwierigen Zeiten, gemeinsam mit der Firmenleitung, Jobs retten. Bevor jedoch angehende Wirtschaftsausschuss-Mitglieder jetzt glauben, sie seien dann kleine Unternehmer und könnten mitentscheiden: Im Wirtschaftsausschuss geht es nicht um Mitbestimmung in wirtschaftlichen Dingen, sondern um Informationsbeschaffung und Beratung. Zusammen mit dem Betriebsrat können dann aber rechtzeitig die richtige Schritte eingeleitet werden, um die Folgen einer Krise für die Mitarbeiter möglichst gering zu halten.
Kontakt zur Redaktion
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wenden Sie sich gerne direkt an unsere Redaktion. Wir freuen uns über konstruktives Feedback!