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Rechtzeitiges Wissen kann Jobs retten

Frühwarndienst Wirtschaftsausschuss

Stellen Sie sich vor, Sie lesen als Betriebsrat in der Zeitung zum ersten Mal davon, dass Ihr Unternehmen an einen ausländischen Mitbewerber verkauft werden soll. Mit einem Wirtschaftsausschuss wäre das nicht passiert.

Stand:  19.3.2012
© sharaku1216 - Fotolia.com

Ihnen liegt als Betriebsrat die Zukunft ihrer Firma und damit die Sicherung der Arbeitsplätze am Herzen? Dann benötigen Sie Informationen aus erster Hand über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Da der Betriebsrat aber, im Gegensatz zum Wirtschaftsausschuss, keinen Anspruch darauf hat, über die Wirtschaftslage des Betriebes informiert zu werden, empfiehlt es sich, einen Wirtschaftsausschuss zu gründen.

Tipp:
In Unternehmen mit mehr als 100 (also mindestens 101) Arbeitnehmern muss ein Wirtschaftsausschuss gegründet werden (§ 106 Abs. 1 S. 1 BetrVG).

Wirtschaftsausschuss Betriebsrat | © ifb

10 Punkte zum Wirtschaftsausschuss, die man wissen muss:

  1. In Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden
    (§ 106 Abs. 1 S. 1 BetrVG).
  2. Weder die Zustimmung der Firmenleitung noch die Wahl durch die Belegschaft sind notwendig.
  3. Der Wirtschaftsausschuss wird durch den Betriebsrat oder den Gesamtbetriebsrat berufen.
  4. Der Betriebsrat oder der Gesamtbetriebsrat bestellen zwischen 3 und sieben Mitgliedern, wovon eines zugleich Mitglied des Betriebsrats sein muss.
  5. Die Voraussetzungen für die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind: Unternehmenszugehörigkeit und Eignung (fachlich und persönlich).
  6. Die Amtszeit des Wirtschaftsausschusses endet zeitgleich mit der des Betriebsrats, beziehungsweise des Gesamtbetriebsrats.
  7. An den Sitzungen haben der Unternehmer oder ein Vertreter teilzunehmen.
  8. Der Wirtschaftsausschuss sollte ein Mal im Monat zusammenkommen. Bei weit reichenden Änderungen im Unternehmen kann dies auch in kürzeren Abständen erfolgen.
  9. In den Sitzungen kann alles auf die Tagesordnung kommen was die Unternehmens- und Personalplanung betrifft.
  10. Der Wirtschaftsausschuss wird nicht nur für den einzelnen Betrieb gegründet, sondern für das ganze Unternehmen, also alle Betriebe des Unternehmens (auch für die, ohne eigenen Betriebsrat).

Mit dem Wissen über die wirtschaftliche Situation und dem entsprechenden Know-How können der Betriebsrat und der Wirtschaftsausschuss in schwierigen Zeiten, gemeinsam mit der Firmenleitung, Jobs retten. Bevor jedoch angehende Wirtschaftsausschuss-Mitglieder jetzt glauben, sie seien dann kleine Unternehmer und könnten mitentscheiden: Im Wirtschaftsausschuss geht es nicht um Mitbestimmung in wirtschaftlichen Dingen, sondern um Informationsbeschaffung und Beratung. Zusammen mit dem Betriebsrat können dann aber rechtzeitig die richtige Schritte eingeleitet werden, um die Folgen einer Krise für die Mitarbeiter möglichst gering zu halten.

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