Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, Unternehmen in die Verantwortung bei der Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten zu nehmen. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie Umweltaspekte. Konzerne ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitern müssen auf der gesamten Lieferkette für die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsschutzstandards sorgen. Ab 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern. Als „Meilenstein“ bezeichnete Hubertus Heil die Regelungen, mit der internationale Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards umgesetzt werden sollen.
Die Rede ist von fehlendem Arbeitsschutz sowie von „Hungerlöhnen“.
Nun werfen Hilfsorganisationen den Supermarktketten Rewe und Edeka vor, gegen das Lieferkettengesetz zu verstoßen. Die Rede ist von fehlendem Arbeitsschutz sowie von „Hungerlöhnen“ auf Bananen- und Ananasplantagen von Zulieferern in Ecuador und Costa Rica. So hätten Beschäftigte arbeiten müssen, während die Plantagen mit potenziell giftigen Pestiziden eingesprüht wurden. Gewerkschaftsmitglieder sollen entlassen oder sogar misshandelt worden sein, wenn sie sich gegen die Missstände wehren wollten.
Beschwerde eingelegt
Oxfam hat Beschwerde eingelegt, die Handelsketten weisen die Anschuldigungen zurück. Edeka teilte gegenüber tagesschau.de mit: „Wir distanzieren uns grundsätzlich von jeglichen Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen und sind sehr daran interessiert, dass uns etwaige Missstände zur Kenntnis gebracht werden, um diesen umfassend nachzugehen.“ Nach einer Prüfung hätten sich die Vorwürfe nicht bestätigt.
Je nach Schwere eines Verstoßes kann es bis zu acht Millionen Euro oder ein Prozentteil des Jahresumsatzes betragen.
Wie geht es nun weiter?
Eingereicht werden kann eine Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dort wird sie dann auch geprüft.
Das Bundesamt geht den Hinweisen nach und prüft, ob die gesetzlichen Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.
Am Ende könnte es den Supermärkten konkrete Anweisungen geben, was sie gegen Missstände unternehmen sollen. Ein Bußgeld droht auch: Je nach Schwere eines Verstoßes kann es bis zu acht Millionen Euro oder ein Prozentteil des Jahresumsatzes betragen. Außerdem ist es bei einem verhängten Bußgeld ab einer bestimmten Mindesthöhe möglich, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen zu werden. (cbo)