Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Wussten Sie, dass Long Covid auf mindestens zehn Prozent der Covid-Infektionen folgt? Das jedenfalls berichtet die Fachzeitschrift Nature Reviews Microbiology. Weltweit leiden inzwischen ungefähr 65 Millionen Menschen unter Corona-Spätfolgen und in Deutschland geht man von mindestens einer Million Betroffenen aus. Mitte 2022 waren es schon ca. 350.000 Erwerbstätige. Doch vermutlich ist die Dunkelziffer hoch, denn Long Covid wird von den Ärzten oft nicht erkannt. Von vielfältigen Symptomen Gezeichnete schleppen sich durch den Tag und fühlen sich beruflich und privat im Stich gelassen. Sie als Betriebsrat können diese Kollegen unterstützen. Ein erster Schritt und Lichtblick für Betroffene: Ein gut funktionierendes betriebliches Eingliederungsmanagement!
Redaktion
© AdobeStock | realstock1
Treten bis zu drei Monate nach einer Corona Infektion noch Symptome wie Erschöpfung, eingeschränkte Belastbarkeit (Fatigue), Kurzatmigkeit, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme (Brain fog) oder Schlafstörungen auf, dann spricht man von Long Covid. Auch psychische Erkrankungen oder Depressionen machen den Betroffenen die Bewältigung ihrer Aufgaben im Alltag schwer zu schaffen. Gehen diese Symptome über die drei Monate hinaus, dann wird diese Krankheit als Post-Covid Syndrom bezeichnet. Für eine Diagnose ist die Hausarztpraxis oder ein Facharzt erstmal die richtige Anlaufstelle.
Achtung: Long COVID kann auch die Folge eines Arbeitsunfalls (z.B. Schule, Arbeit in Ehrenämter oder bei Erster Hilfe Leistung ) oder einer Berufskrankheit (z.B. Krankenhaus, Labor oder Pflege) sein. In diesen Fällen sollte man sich an die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft wenden.
Ein einheitliches Krankheitsbild Long Covid gibt es bislang nicht.
Die Symptome von Long Covid sind tückisch und können in Wellen auftreten. Den Betroffenen geht es ein paar Tage gut und plötzlich erleiden Sie Rückfälle mit verschiedenen Symptomen. Im Schnitt fallen Betroffene für ca. 100 Tage im Job aus. Sie sind auch anfälliger für weitere Infektionen als ihre gesunden Kollegen, was dann wiederum die Fehltage erhöht.
Aufgrund der hohen Fallzahlen von Long Covid-Betroffenen sollten Arbeitgeber und Betriebsrat ein besonderes Augenmerk auf diese Mitarbeiter haben. Im Betrieb ist bekannt, dass es Corona-Infektionen gab? Eine Möglichkeit ist es, Rücksprachen und beratende Gespräche im Einzelfall anzubieten. Das ist bei anderen Krankmeldungen nicht der Fall. Hier werden die Kranken mit ihrem Krankheitsverlauf durch Anonymität geschützt. Aber Achtung: Den Datenschutz nicht vergessen!
Führungskräfte nehmen bei der Unterstützung der Betroffenen eine besondere Schlüsselrolle ein. Begleitende Gespräche und Unterstützung bei der Arbeitsverteilung und bei den Arbeitszeiten sind für die Betroffenen sehr wichtig, damit es erst gar nicht zu einem BEM-Fall kommt!
Fakt ist: Diese Leidtragenden brauchen eine Anlaufstelle. Betriebsräte können z.B. anhand der GBU-Psyche (Gefährdungsbeurteilung) die Belastungen der Mitarbeiter messen und bewerten. Auch Betriebsärzte können unterstützend und beratend hinzugezogen werden.
Wichtig ist, dass die Betroffenen nicht allein gelassen und professionell begleitet werden. Am besten präventiv bevor sie die Voraussetzungen für ein BEM-Verfahren erreichen. Die Vorraussetzungen dafür sind: Die Summe der krankheitsbedingten Fehltage (42 Kalendertage bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit (AU); bei wiederholter AU werden die Arbeitstage gezählt, z.B.: 30 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche usw. §167 Abs. II SGB IX).
Long Covid ist noch nahezu unerforscht
Videotipp zum Thema:
Nehmen Sie das Thema Long Covid generell ins betriebliche Gesundheitsmanagement mit auf. Hier können Sie als Betriebsrat Ihr Initiativrecht nutzen, wenn bestimmte Maßnahmen eingerichtet werden sollen. Betrachten Sie das Thema ganzheitlich und stimmen sich als Betriebsrat im Gesundheitszirkel mit dem Arbeitgeber, Betriebsarzt, den Sicherheitsbeauftragten und Krankenkassen ab. Ziel ist es, weniger oder kürzere Arbeitsunfähigkeit bei Long Covid-Betroffenen zu erreichen und die Betroffenen vor den psychischen Folgen ihrer Erkrankung zu schützen.
So individuell wie möglich:
Auch wenn die Forschung rund um Long Covid noch in den Kinderschuhen steckt – eine betriebliche Gesundheitsförderung stärkt die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Kollegen im Unternehmen. Trotz Rückgang der Erkrankungen von Erwerbstätigen durch Arbeitsschutz und der modernen Medizin steigt die Zahl der Arbeitsunfähigen aktuell wieder an. Am 19. Januar 2023 erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in der Presse „Wir haben eine Zunahme von psychischen Erkrankungen. Von Menschen, die aus der Bahn geworfen werden und deshalb nicht mehr arbeitsfähig sind. Deshalb ist „gesundes Arbeiten, übrigens auch flexible Arbeitszeitmodelle für Beschäftigte ganz, ganz wichtig, damit Menschen auch gesund bis zur Rente kommen können. Um psychische Belastungen zu verringern, braucht es „gute Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Beschäftigten“. Und dabei sind Sie als Betriebsrat gefragt! (sw)
Kontakt zur Redaktion
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wenden Sie sich gerne direkt an unsere Redaktion. Wir freuen uns über konstruktives Feedback!