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Optimal vernetzt dank SBV-Versammlung

Schwerbehindertenvertretung in der Praxis

Die Versammlung der Schwerbehindertenvertretungen (SBV-Versammlung), zu der die Gesamt-SBV einlädt, findet nicht immer großen Anklang. Das ist schade, denn sie bringt allen Beteiligten große Vorteile. Neben dem Erfahrungsaustausch steht hier die Entwicklung gemeinsamer Ideen der gewählten Vertrauenspersonen im Vordergrund. Das Ziel: Eine optimale Vernetzung aller SBVler des Unternehmens.

Stand:  3.6.2019
Lesezeit:  03:30 min
Versammlung der Gesamt-SBV | © Matej Kastelic

"Noch ein Termin? Dabei ist meine Zeit schon so knapp!" Dieser Gedanke schießt vielleicht so manchem SBVler durch den Kopf, wenn bei ihm die Einladung der Gesamt-SBV zur Versammlung der Schwerbehindertenvertreter ins Haus flattert. Sollte es nicht – freut euch lieber auf den Termin! Denn hier können gute Ideen für die schwerbehinderten Kollegen entwickelt und weiter verfolgt werden.

Einladung der Gesamt-SBV

Um allen Missverständnissen vorzubeugen: Gemeint ist hier nicht die Schwerbehindertenversammlung, zu der eine SBV einlädt. Es geht um die Versammlung der Schwerbehindertenvertretungen, zu der die Gesamt-SBV einlädt.

Rechtsgrundlage der Versammlung der SBVler ist § 180 Abs. 8 SGB IX. Danach ist es Aufgabe der Gesamt-SBV, alle Vertrauenspersonen der zum Unternehmen gehörenden Betriebe einzuladen. Denn die SBV-Versammlung findet auf Einladung der Gesamt-SBV statt.

Diese unternehmensweite Versammlung der betrieblichen Vertrauenspersonen findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Dies entspricht den Regelungen zur Einberufung einer Betriebsräteversammlung durch den GBR nach § 53 BetrVG.

Nehmen Stellvertreter an der SBV-Versammlung teil?

Teilnehmer der SBV-Versammlung sind zunächst natürlich alle Vertrauenspersonen des Unternehmens. Aber haben auch Stellvertreter ein Teilnahmerecht? Diese Frage taucht immer wieder auf.
Die schlechte Nachricht vorweg: Der Gesetzgeber hat eine Teilnahme der Stellvertreter an der Versammlung der SBV nicht ausdrücklich vorgesehen.
Allerdings muss man die Gesetzeslage von der praktischen Notwendigkeit unterscheiden. Natürlich macht es in der Praxis Sinn, wenn auch stellvertretende SBVler teilnehmen! Schließlich vertritt der Stellvertreter die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung in allen Angelegenheiten. Während der Vertretung hat das stellvertretende Mitglied dieselben Aufgaben und Rechte wie die Schwerbehindertenvertretung. Es kann also schnell sein, dass eine stellvertretende SBV rechtlich in die Schuhe der SBV schlüpft. Dieses Argument gibt vielleicht beim Arbeitgeber den Anstoß, auch die Stellvertreter zur Versammlung der SBV zu schicken. Zudem arbeiten Vertrauensperson und Stellvertreter in vielen Unternehmen Hand in Hand. Da würde es gar keinen Sinn machen, jemanden von den Informationen einer SBV-Versammlung abzuschneiden.
Helfen all diese Argumente nicht, überzeugt den Arbeitgeber vielleicht das Kostenargument. Natürlich kosten weitere Teilnehmer auf den ersten Blick Geld. Allerdings kann der Wissens- und Erfahrungsaustausch aller Beteiligten schnell helfen, Geld einzusparen. Denn wenn alle SBVler an Bord sind, ist der Ideenreichtum umso größer und die Vernetzung effektiver.

Muss der Arbeitgeber eingeladen werden?

Ja, der Arbeitgeber hat ein Recht auf Teilnahme und muss offiziell eingeladen werden. Ein Tipp für die Praxis: Sprecht vorher mit dem Arbeitgeber und fragt nach, wie lange er für seine Tagesordnungspunkte braucht. Reicht eine halbe Stunde? Wenn er anschließend geht, dann bleibt Zeit, im „kleineren Kreis" alle anderen Themen zu besprechen.

Eine Plattform zum Lernen

Häufig bietet es sich an, eine SBV-Versammlung im Rahmen einer Inhouse-Schulung zu gestalten. So sind gleich die Experten vor Ort, die Fragen direkt beantworten können. Eine optimale Plattform, um Themen voranzubringen! Außerdem sind gemeinsame Schulungen eine gute und in der Regel kostengünstige Gelegenheit, alle SBV'ler auf den gleichen Wissensstand zu bringen. Tipp: Fragt nach einem Angebot des ifb-Inhouse-Teams!

TIPP: ifb-Inhouse-Schulung!

Was macht eine gute SBV-Versammlung aus?
Tipps aus der Praxis von der ifb-Referentin Gudula Völkel

ifb-Referentin Gudula Völkel kennen viele aus den ifb-Seminaren für Schwerbehindertenvertreter. Sie verrät uns, was eine wirklich gute SBV-Versammlung ausmacht und gibt Tipps & Tricks aus der Praxis.

Die Versammlung der SBV ist sehr wichtig, denn sie dient dem Austausch untereinander. Denn wann hat die örtliche SBV schon die Möglichkeit, direkt und gezielt abzufragen, wie die Situation der Schwerbehinderten in den einzelnen Betrieben ist?


Blick auf Unternehmensebene
Gleichzeitig erfahren die örtlichen SBV aus erster Hand durch die GSBV, welche Entscheidungen auf Unternehmensebene getroffen werden, die sich auf örtlicher Ebene auswirken.


Austausch mit dem Arbeitgeber
Aus eigener Erfahrung und durch den Austausch in den Seminaren höre ich zudem immer wieder, wie interessant der direkte Austausch mit dem Arbeitgeber ist.
Und es gibt noch einen Grund, warum die Anwesenheit des Arbeitgebers von großem Nutzen ist. Denn über den ständigen Kontakt, den die örtlichen SBV in dieser Versammlung pflegen, sehe ich auch die große Chance, gegenüber dem Arbeitgeber als Einheit aufzutreten. So zeigt man Stärke!


Praxisthemen im Vordergrund
Wie auch in der Versammlung der Schwebehinderten werden oft externe Referenten zu einem aktuell interessanten Thema eingeladen. Immer spannend ist die aktuelle Rechtsprechung und natürlich die Besprechung von bereits abgeschlossenen bzw. noch abzuschließenden Inklusionsvereinbarungen. Auf Unternehmensebene ist „Gesund Führen" ein großes Thema. Interessant ist es hier zu sehen, wie die tatsächliche Praxis aussieht.


Gemeinsam am Ball bleiben
Das Motto „Gemeinsam am Ball bleiben" gefällt mir besonders gut mit Blick auf die SBV-Versammlung. Denn genau darum geht es ja letztlich bei der Versammlung: Gemeinsam etwas erreichen und weiterkommen – für die Schwerbehinderten in den einzelnen Betrieben.

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