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Ihr Rundblick zum Thema Vertrauensperson

Vertrauenspersonen in deutschen Unternehmen können in unterschiedlicher Form vorkommen. Oft wird die Schwerbehindertenvertretung als Vertrauensperson bezeichnet. Aber auch in Betrieben ohne Betriebsrat kann eine Vertrauensperson von Mitarbeitern gewählt werden. Aber auch in Zeiten der Veränderungsprozesse können in großen Unternehmen in den Abteilungen Vertrauenspersonen eingesetzt werden, die eng mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten. Lesen Sie verschiedene Fachbeiträge speziell für Ihre Funktion!

Aus unserem Lexikon

Vertrauensleute (Gewerkschaften)

Arbeitnehmer in Betrieben, die als Bindeglieder zwischen den hauptamtlichen Funktionskörpern der Gewerkschaften und den Gewerkschaftsmitgliedern in den Betrieben tätig sind.

Arbeitshilfe kostenfrei

Überblick zu den Pflichten des AGs bei Stellenbesetzungen nach SGB IX

Zum Download
Leitfaden zum Thema

Neu im Amt der Vertrauensperson – Erste Schritte als SBV

Wie gelingt ein guter Start als Schwerbehindertenvertretung, welche Schritte sollten Sie zuerst angehen? Ein L ...

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