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Am 31.03.2021 hat das Kabinett mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz neue Regelungen für Interessenvertreter beschlossen. Ursprünglich hieß es „Betriebsrätestärkungsgesetz“ – was steckt jetzt drin? Antworten darauf hat der bekannte Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Däubler.
Redaktion
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Was sie sich im Einzelnen in der Regierung überlegt haben, weiß ich nicht. Für Vertreter der Wirtschaft klingt „Stärkung der Betriebsräte“ ziemlich abschreckend, während man gegen „Modernisierung“ weniger hat. Hier entgegen zu kommen, könnte ein Anlass gewesen sein. Dazu kommt: Ohne Gegenleistung bringt man bei der größeren Regierungspartei nichts durch. Wie man hört, ist gleichzeitig die sozialversicherungsfreie Beschäftigung ausländischer Erntehelfer erleichtert worden.
Hilfreich ist insbesondere das Mitbestimmungsrecht über die „Ausgestaltung der mobilen Arbeit“, zu der auch das Home-Office gehört. Hier lassen sich viele Fragen stellen und Forderungen erheben – Wie steht es mit der Zeiterfassung zu Hause? Hat der Arbeitnehmer ein Rückkehrrecht in den Betrieb? Wie hoch ist die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers? Wie werden Arbeitsschutz und Datensicherheit gewährleistet?
Sie haben recht. Die Einführung der mobilen Arbeit unterliegt nicht der Mitbestimmung und deshalb gibt es insoweit auch kein Initiativrecht. Ich sehe im Moment aber viel mehr die Gefahr, dass Arbeitnehmer ins Home-Office gezwungen werden, weil damit teure Bürofläche gespart wird. Dagegen kann man sich mit dem neuen Mitbestimmungsrecht ganz schön wehren, weil die Arbeit zu Hause für den Arbeitgeber evtl. einfach zu teuer wird.
Betriebsräte sollten sich auf die neue Rechtslage einstellen.
Alle Kenner der Berliner Szene sagen, dass das Gesetz mit ziemlicher Sicherheit in dieser Form vom Parlament beschlossen wird. Es würde den Koalitionsfraktionen schwer fallen, der Regierung durch ein „Nein“ in den Rücken zu fallen; das würde die Chancen bei der nächsten Wahl nicht gerade verbessern. Die „Große Koalition“ hat nach den aktuellen Umfragen keine Mehrheit mehr - da empfiehlt es sich schon. zu seinem Wort zu stehen und wieder Vertrauen aufzubauen. Auch die Verfasser der Kommentare zum BetrVG haben sich schon an die Arbeit gemacht. Und deshalb sollten sich auch Betriebsräte auf die neue Rechtslage einstellen. (CB)
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