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News Arbeitnehmer Gibt es ein Recht auf kältefrei?

Gibt es ein Recht auf kältefrei?

Eiskalt erwischt: Arbeiten bei frostigen Temperaturen

Frieren am Arbeitsplatz? Während Hitze am Arbeitsplatz klar geregelt ist, stellt sich die Frage: Können eisige Temperaturen und hohe Minusgrade den Job lahmlegen? Was passiert bei extremer Kälte; und gibt es so etwas wie kältefrei?

Stand:  13.1.2025
Lesezeit:  01:30 min
gibt-es-ein-recht-auf-kaeltefrei | © AdobeStock |Bits and Splits

„Kältefrei" sieht das Gesetz leider nicht vor, einfach nach Hause gehen dürfen Arbeitnehmer also nicht. Regelungen zu „Kälte" gibt es aber tatsächlich. Allerdings hängt es von der Art des Jobs und von dem Arbeitsort ab, wie die Lufttemperatur bei Frost & Schnee aussehen muss.

Heizung fällt aus?

Was tun, wenn die Technik streikt oder die Heizung in Gebäuden ausfällt? Räume müssen nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR AR 3.5) zu der Art der Tätigkeit passen. Es gelten verschiedene Grenzwerte!

In Arbeitsräumen muss die Lufttemperatur in Abhängigkeit von der Arbeitsschwere und Körperhaltung mindestens den Werten in der folgenden Tabelle entsprechen. Wichtig: Diese Lufttemperatur ist während der gesamten Nutzungsdauer zu gewährleisten! 

Was ist leichte, schwere und mittlere Arbeit?

Leicht in diesem Sinne sind Hand/Armarbeiten bei ruhigem Sitzen bzw. Stehen, verbunden mit gelegentlichem Gehen.

Mittel sind mittelschwere Hand-/Arm oder Beinarbeiten im Sitzen, Gehen oder Stehen.

Schwer sind schwere Hand-/Arm oder Beinarbeiten im Gehen oder Stehen.

Ist Arbeiten bei Minusgraden überhaupt erlaubt? 

Arbeiten bei Kälte – ob in gekühlten Räumen oder im Freien – erfordert besondere Maßnahmen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Dazu gehören Kälteschutzkleidung, Räume zum Aufwärmen und Umkleiden sowie gegebenenfalls Vorrichtungen zum Trocknen und Erwärmen der Kleidung. 

Daraus ergeben sich besondere Pflichten des Arbeitgebers: 

  1. Er muss arbeitsplatzbezogene technische Maßnahmen durchführen (z.B. Wärmestrahlungsheizung, Heizmatten), 
  2. Dabei sollten organisatorische Änderungen geplant werden (z.B. Aufwärmzeiten) und 
  3. Seine Pflicht ist es, personenbezogene Maßnahmen vornehmen (z. B. geeignete Kleidung). 

Besonders wichtig ist der Schutz bei extremen Temperaturen: 

  • Ab -5 °C sind Arbeitsintervalle auf maximal 90 Minuten zu begrenzen, bei wärmeren Bedingungen reichen Pausen nach zweieinhalb Stunden. 
  • Unter -25 °C ist eine regelmäßige medizinische Vorsorge Pflicht. 
  • Im Freien muss der Arbeitgeber zusätzlich auf Schutz vor Wind, Niederschlägen und Vereisungen achten – etwa durch geeignete Kleidung, Ausrüstung und geräumte Wege. (cbo/sw)
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