„Kältefrei" sieht das Gesetz leider nicht vor, einfach nach Hause gehen dürfen Arbeitnehmer also nicht. Regelungen zu „Kälte" gibt es aber tatsächlich. Allerdings hängt es von der Art des Jobs und von dem Arbeitsort ab, wie die Lufttemperatur bei Frost & Schnee aussehen muss.
Heizung fällt aus?
Was tun, wenn die Technik streikt oder die Heizung in Gebäuden ausfällt? Räume müssen nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR AR 3.5) zu der Art der Tätigkeit passen. Es gelten verschiedene Grenzwerte!
In Arbeitsräumen muss die Lufttemperatur in Abhängigkeit von der Arbeitsschwere und Körperhaltung mindestens den Werten in der folgenden Tabelle entsprechen. Wichtig: Diese Lufttemperatur ist während der gesamten Nutzungsdauer zu gewährleisten!
Was ist leichte, schwere und mittlere Arbeit?
Leicht in diesem Sinne sind Hand/Armarbeiten bei ruhigem Sitzen bzw. Stehen, verbunden mit gelegentlichem Gehen.
Mittel sind mittelschwere Hand-/Arm oder Beinarbeiten im Sitzen, Gehen oder Stehen.
Schwer sind schwere Hand-/Arm oder Beinarbeiten im Gehen oder Stehen.
Pflicht des Arbeitgebers
Werden diese Mindestwerte in Arbeitsräumen auch bei Ausschöpfung der technischen Möglichkeiten nicht erreicht, ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Zum Schutz gegen zu niedrige Temperaturen muss er
- arbeitsplatzbezogene technische Maßnahmen durchführen (z.B. Wärmestrahlungsheizung, Heizmatten),
- organisatorische Änderungen planen (z.B. Aufwärmzeiten) und
- personenbezogene Maßnahmen vornehmen (z. B. geeignete Kleidung).
Arbeit im Freien
Für Arbeitnehmer, die im Freien tätig sind, gelten diese Regelungen nicht. Allerdings muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Mitarbeiter ihre Gesundheit nicht gefährden. Hierzu kann im Einzelfall angemessene Schutzkleidung gehören.