Ende der „Galgenfrist“: Gerieten Unternehmen wegen der Corona-Krise in finanzielle Schieflage, mussten sie trotzdem nicht Insolvenz anmelden. Diese Ausnahme galt seit dem Frühjahr 2020 – und ist schon Ende 2020 ausgelaufen; seitdem galt die Pflicht nur für Unternehmen, die keine anderen staatlichen Hilfen beantragt hatten oder noch auf diese warteten. Auch damit ist jetzt Schluss: Seit dem 01.Mai 2021 gilt das normale Insolvenzrecht wieder.
Ein großer Kritikpunkt war das Mitschleifen von „Zombieunternehmen“.
Kritik wegen „Zombieunternehmen“
Ohne Zank fand die große Koalition allerdings nicht zur alten Regelung zurück. Die SPD fürchtet um Jobs und wollte eine weitere Verlängerung, die Union blockierte den Vorstoß. Die Lockerungen waren aber unter Experten nicht überall beliebt. Ein großer Kritikpunkt war das Mitschleifen von „Zombieunternehmen“: Firmen, die schon vor Corona Probleme hatten und eigentlich nicht lebensfähig waren.
Bekannte Namen betroffen
Jetzt müssen Unternehmen spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds einen Insolvenzantrag beim Gericht stellen. Zu den Insolvenzgründen gehören Zahlungsunfähigkeit und (drohende) Überschuldung.
Viele bekannte Namen hat es bereits erwischt.
Viele bekannte Namen hat es bereits erwischt. Beispiel Mode: Bonita, Hallhuber, Esprit, Escada zählen dazu, viele gerieten bereits im ersten Lockdown 2020 in finanzielle Schieflage. Besonders betroffen sind auch die Zulieferer der Automobilbranche. Während viele Autobauer gut bis sehr gut durch die Krise rutschten, traf es viele Zulieferer mit voller Wucht. Hintergrund ist – neben Corona – der Strukturwandel von den Verbrennungsmotoren hin zum Elektroantrieb.
Droht jetzt ein Pleite-Tsunami?
Die Experten sind sich aktuell nicht einig, ob der „Pleite-Tsunami“ kommt oder nicht. So rechnet das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung für 2021 mit einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen. Die im Jahr 2020 ausgebliebenen Insolvenzen könnten die Zahl für 2021 auf mindestens 25.000 nach oben treiben, so die Forscher. Auch wenn es schwierig ist, die Zahl drohender Firmenpleiten exakt zu schätzen – Fakt ist: Im Jahr 2020 gab es laut Statistischem Bundesamt nur 15.841 gemeldete Insolvenzen. Das ist ein Rückgang um 13,4 Prozent; also deutlich weniger als in einem „normalen“ Jahr. Dieses Hinauszögern könnte jetzt für höhere Zahlen sorgen.
Besonders hoch ist die Insolvenzgefahr aktuell in den Branchen, die stark vom Lockdown betroffen sind, z.B. Gastgewerbe, Reisebranche und Teile des Einzelhandels.
Oberstes Ziel sind sichere Arbeitsplätze!
Was tun als Betriebsrat?
Dem Wirtschaftsausschuss fällt in diesen Zeiten die besonders wichtige Rolle zu, Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung mit dem Arbeitgeber zu beraten. Wichtig ist, dass der Betriebsrat mit diesen Zahlen auch etwas anfangen kann. Denn eins ist klar: Oberstes Ziel sind sichere Arbeitsplätze! Hierbei ist Kreativität gefragt, eigene Ideen und natürlich Verhandlungsgeschick. Steht am Ende doch eine finanzielle Schieflage im Raum, können zumindest finanzielle Härten abgefedert werden.
Und diese Gedanken müssen sich alle Betriebsräte machen! Denn neben der Corona-Krise sind es vor allem Strukturwandel und Digitalisierung, die für einen massiven Umbruch in den Unternehmen sorgen werden. Die kurz- und mittelfristige Kapazitäts- und Personalplanung seines Unternehmens sollte deshalb jeder Betriebsrat im Blick haben.
Tipp: Passgenaue Schulung sichern!
Nutzen Sie als Interessenvertreter die Möglichkeit einer individuellen Schulungsberatung des ifb, um beim wichtigen Thema Insolvenz ein für Sie maßgeschneidertes Seminarangebot zu erhalten. Sie erreichen die ifb-Experten telefonisch unter 08841 / 6112-20. (CB)