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Zum zehnten Geburtstag des AGG hat sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für eine Reform des Gesetzes ausgesprochen. Demnach müssen Schutzlücken geschlossen werden, damit sich Menschen wirksamer gegen Diskriminierung wehren können.
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Die Zahlen sind erschreckend: Nach einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat nahezu jede und jeder Dritte in den vergangenen zwei Jahren Diskriminierung erlebt. Insgesamt haben sich in den letzten 10 Jahren mehr als 15 000 Menschen an das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle gewandt.
In Kraft getreten war das das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz am 18. August 2006. Es hat zum Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Ein Schwerpunkt ist das Recht auf Gleichbehandlung im Arbeitsleben.
Wenn Menschen dieses Recht durchsetzen wollen, sind die Hürden aber oft zu hoch, meint die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie hat aus diesem Grund eine Reihe von Reformvorschlägen vorgelegt:
Wieviel davon tatsächlich umgesetzt wird? Warten wir es ab!
Schon bevor das AGG verabschiedet wurde, war es heiß umstritten. Die erwartete „Klageflut" ist aber ausgeblieben. Trotzdem sind nach 10 Jahren die Schwachstellen des Gesetzes sichtbar geworden. Ein guter Zeitpunkt, um mit dem AGG 2.0 zu starten. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber das auch so sieht ...
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