Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

News Arbeitssicherheit Regeln und Sicherheit am Arbeitsplatz

Regeln und Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitsschutz im Betrieb: Wer ist für die Einhaltung verantwortlich?

Gesundheit und Sicherheit gehören zu einem guten Arbeitsplatz einfach dazu. Doch wer haftet eigentlich, wenn Vorschriften des Arbeitsschutzes missachtet werden?

Sven Drust

Sven Drust

Stand:  12.4.2016
Lesezeit:  02:15 min
Sicherheit am Arbeitsplatz | © Fotolia.com | Kzenon

Der Arbeitsschutz ist in zahlreichen Verordnungen geregelt, etwa in der Arbeitsstättenverordnung, in der Baustellenverordnung und in der Gefahrstoffverordnung. Die gemeinsame gesetzliche Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dieses verpflichtet in erster Linie  Arbeitgeber, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu treffen. Der Arbeitgeber ist also vorrangig verantwortlich für die Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Und wie sieht das in der Praxis aus?

In der Umsetzung bedeutet das: Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten ausreichend und angemessen unterweisen – regelmäßig und anlassbezogen, z. B. bei neuen Tätigkeiten, Geräten oder Mitarbeitern. Dies gilt natürlich auch für Zeitarbeitnehmer. Und, ganz wichtig: Arbeitgeber können mit ihren Arbeitnehmern keinen Verzicht auf den Arbeitsschutz bzw. einen Ausschluss ihrer Haftung im Schadensfall vereinbaren.

Auch Arbeitnehmer sind in der Pflicht

Doch Vorsicht, wer sich jetzt entspannt zurücklehnen möchte: Auch Arbeitnehmer tragen Verantwortung, was den Arbeitsschutz betrifft. Laut Arbeitsschutzgesetz müssen sie nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge tragen.

Das bedeutet auch, dass sie für die Sicherheit und Gesundheit derjenigen Personen zu sorgen haben, die von ihren Handlungen (oder Unterlassungen) bei der Arbeit betroffen sind. 

Überwachung der Einhaltung

Über die Einhaltung der Vorschriften wachen staatliche Behörden. Hierzu muss der Arbeitgeber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften Zutritt gewähren bzw. ihnen Auskunft erteilen. Auch der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle. Er ist nicht nur bei betrieblichen Regelungen zum Gesundheitsschutz beteiligt, sondern muss aktiv darüber wachen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung eingehalten werden. Bei Besuchen der Aufsichtsbehörden muss der Betriebsrat daher grundsätzlich hinzugezogen werden. Darüber hinaus kann er eigentständig Maßnahmen zum Gesundheitsschutz anregen, Missstände ansprechen und auf Abhilfe drängen.

Ein Fall aus der Praxis

In Paderborn sollte eine Firma ein Dach errichten, hatte hierfür aber nicht genügend Personal. Sie engagierte daher zwei Leiharbeiter. Einer der beiden stürzte mehr als fünf Meter tief. Er zog sich schwerste Schädel- und Wirbelverletzungen zu und ist seitdem querschnittsgelähmt.

Der Vorgesetzte hatte den Leiharbeiter entgegen eindeutiger Sicherheitsbestimmungen ungesichert auf dem Dach arbeiten lassen. Die Folge: Er haftet für den Unfall. Er war als Verantwortlicher in der konkreten Situation verpflichtet, den ihm unterstellten Arbeitnehmern keine die Gesundheit gefährdenden Arbeiten zuzuweisen. Dem Gestürzten war kein Mitverschulden anzulasten, da er lediglich einer Anordnung seines weisungsbefugten Vorgesetzten entsprochen hatte (Oberlandesgericht Koblenz, 2 U 574/12). Die Schadenssumme von knapp 1 Mio. € übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung. Trotzdem bleibt es bei einem schlimmen Schicksal des Gestürzten, der nie wieder gesund wird.

In diesem Sinne: Achten Sie auf Ihre Sicherheit am Arbeitsplatz! Mehr zum Thema Haftung als Arbeitnehmer lesen Sie auch in unserem Betriebsratslexikon.

Kontakt zur Redaktion Kollegen empfehlen
Drucken

Das könnte Sie auch interessieren

Was ist da los bei Tesla?

Verletzungen durch Verbrennungen oder Salzsäure und sogar amputierte Gliedmaßen: Es sind wahre Horro ...

„Wünsch-Dir-was-weg“: Eine Liste gegen die Bürokratie!

Bürokratie – allein das Wort löst bei den meisten negative Vorstellungen aus. Man denkt an endlose F ...

Finden Sie Ihren Arbeitgeber attraktiv?

Letzten Freitag im Bewerbungsgespräch: "Sie haben mir immer noch nicht überzeugend dargestellt, ...