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„Die elektronische Erfassung der Arbeitszeit wird Pflicht“, so liest man es in diesen Tagen in den Zeitungen. Stimmt das? Und was ist jetzt zu tun für Sie als betrieblicher Interessenvertreter?
© AdobeStock | Zerbor
Mit der „Stechuhr-Entscheidung“ des Bundesarbeitsgerichts kam im September 2022 viel Bewegung in das Thema Arbeitszeiterfassung. Denn, so stellte das Bundesarbeitsgericht damals klar, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten sind zu erfassen. Und: Es gibt bei der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung keine Übergangszeit. Das galt und gilt ab sofort!
Hitzige Diskussionen kamen dann bei den Details zur Arbeitszeiterfassung auf – digital oder nicht? Was ist mit leitenden Angestellten? Schnell wurde klar, dass es hier an manchen Stellen noch Klärungsbedarf gibt. Das Bundesarbeitsministerium kündige an, tätig zu werden. Im „ersten Quartal 2023“ würde ein Gesetzesvorschlag folgen …
Und jetzt, wie ist der Stand der Dinge Ende April 2023? Das erste Quartal ist zwar vorbei, aber es tut sich endlich etwas!
Wichtig vorab! Noch ist der erste Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften) nicht öffentlich. Das bedeutet, dass sich noch einiges ändern kann. Im Moment erfolgt laut Presseabteilung des Ministeriums erst die „Ressortabstimmung“.
Anders als bisher müssten mit den Änderungen nicht mehr nur die Überstunden, sondern Beginn, Ende und Dauer der gesamten täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden – und zwar elektronisch. Und das in der Regel noch am selben Tag.
Sehr interessant ist noch, dass das Gesetz eine unmittelbare Geldbuße von bis zu 30.000 € für den Arbeitgeber vorsieht, wenn dieser gegen die gesetzlichen Vorgaben der Zeiterfassung verstößt!
Der Gesetzentwurf ist in einem frühen Stadium, es ist quasi erst der „Arbeitsentwurf“. Als nächstes folgt die Ressortabstimmung, also die Abstimmung des Entwurfs mit den anderen Ministerien der Bundesregierung. Ist das erfolgt, wird der „Referentenentwurf“ veröffentlicht.
Für Sie als betrieblicher Interessenvertreter heißt es also jetzt erstmal „abwarten“ - nicht, dass da am Ende noch etwas ganz anderes rauskommt.
Fakt ist: Wir werden berichten! (cbo)
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