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Es war der Knaller-Beschluss des Jahres 2022 – zumindest, wenn man auf die Berichterstattung in den Medien schaut: Die „Stechuhr-Entscheidung“ des Bundesarbeitsgerichts, mit der im September viel Bewegung in das Thema Arbeitszeiterfassung kam. Endlich ist nun die ausführliche Begründung da. Und was heißt das jetzt für Arbeitnehmer und Betriebsräte – was gilt denn nun? Und ab wann?
© Adobe | dvoevnore
Seit September herrscht Unruhe in den Unternehmen – seit dem Moment, als das Bundesarbeitsgericht die „Rückkehr zur Stechuhr“ verkündete. Rückkehr zur Stechuhr? So las man es zumindest in den Medien.
Gespannt warteten seitdem alle auf die Gründe der Entscheidung – bis diese vorliegen, das kann im Einzelfall schon mal etwas dauern.
Jetzt ist es so weit – endlich! Auf 23 Seiten legen die Richter des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts dar, was genau hinter dem „Stechuhr-Beschluss“ steckt, mit dem ein Betriebsrat eigentlich ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zur Arbeitszeiterfassung durchsetzen wollte.
Kein Initiativrecht zur Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung.
Konkret gefragt: Was gilt den jetzt? Das sind die sieben wichtigsten Kernaussagen für Betriebsräte:
Die Diskussionen rund um das Thema verlaufen hitzig.
Fazit: Es gibt keine Übergangsfrist, die Pflichten bestehen ab sofort. Bei den Details zur Arbeitszeiterfassung gibt es allerdings an manchen Stellen noch Klärungsbedarf. Das Bundesarbeitsministerium hat schon angekündigt, tätig zu werden – bloß wann? Zur Rechtssicherheit sollte das jetzt schnell gehen, so viel ist klar. Denn, die Diskussionen rund um das Thema verlaufen hitzig. Und richtig einig ist sich niemand.
„Bald“, so heißt es aus dem Ministerium, folge ein Vorschlag für ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung – damit ist das erste Quartal 2023 gemeint. Zunächst würden die Entscheidungsgründe geprüft.
Das ganze Arbeitszeitgesetz gerät ins Wanken.
Im Kern der Diskussion geht es indes längst nicht mehr nur um die Erfassung der Arbeitszeiten. Das ganze Arbeitszeitgesetz gerät ins Wanken. „Deutschland braucht keine auf die Minute festgelegten Acht-Stunden-Schichten, sondern Freiräume für eine selbstbestimmte und flexible Einteilung der Arbeit“, kommentierte Achim Berg, Präsident des Digitalverbandes Bitkom. „Unser Arbeitsrecht orientiert sich noch zu häufig am Bild der Industriearbeit aus der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, nicht an der flexiblen Arbeit in unserer heutigen digitalen Welt.“
„Zu einer guten Arbeit gehört auch eine flexible Arbeitszeit“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. Was da kommt? Wir werden berichten! (cbo)
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