BRV

Wirtschaftskompetenz

Wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen als BRV

 

Die Arbeitswelt verändert sich so rasant wie noch nie! Experten sprechen von der vierten industriellen Revolution, die unser Arbeitsleben in den nächsten Jahren prägen wird. Als BRV sollten Sie wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und aktuelle Entwicklungen genau verfolgen, denn diese könnten auch Auswirkungen auf Ihre Branche oder Ihren Betrieb haben.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick!


Wirtschaftskompetenz ist ein Muss für jedes Betriebsratsmitglied – insbesondere für Vorsitzende

Die wirtschaftlichen Grundlagen eines Unternehmens sind entscheidend für viele betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen – von der Beschäftigungssicherung bis hin zur Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen. Daher gehört wirtschaftliches Verständnis, neben den personellen und sozialen Themen, zu den zentralen Kompetenzen eines jeden Betriebsrats. 

Gerade für Betriebsratsvorsitzende ist es unerlässlich, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kontinuierlich im Blick zu haben. Nur so kann das Gremium auf Augenhöhe mit der Geschäftsleitung verhandeln und die Interessen der Beschäftigten fundiert vertreten. Zwar trifft der Arbeitgeber die unternehmerischen Entscheidungen, doch auch der Betriebsrat verfügt in wirtschaftlichen Angelegenheiten über Beteiligungsrechte, die er aktiv nutzen sollte.

Mit wirtschaftlichem Know-how als BRV mehr bewirken

Recht haben Sie – Ihr Anspruch auf Schulung in den wirtschaftlichen Grundlagen! 

 

Eine sachgerechte BR-Arbeit erfordert von jedem Betriebsrat einen gewissen Stand an allgemeinen (…) wirtschaftlichen Kenntnissen. Insoweit ist allen BR-Mitgliedern, sofern sie derartige Kenntnisse noch nicht besitzen, die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu ermöglichen, die solche notwendigen und allgemeinen Kenntnisse vermitteln.“

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (8.11.1996 – 5 TaBV 2/96) 

Der Jahresabschluss – ein wertvolles Werkzeug!

Der Jahresabschluss ist mehr als nur eine Pflichtübung der Geschäftsleitung – er liefert aufschlussreiche Informationen, die auch für den Betriebsrat von großer Bedeutung sind. Besonders die Gewinn- und Verlustrechnung gibt Einblick in die Umsatz- und Kostenentwicklung des Unternehmens. 

Noch wichtiger für die BR-Arbeit ist jedoch der Lagebericht: Hier muss die Unternehmensleitung konkret zur wirtschaftlichen Lage, zum Geschäftsverlauf sowie zu Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung Stellung nehmen. 

Einblicke in diese Informationen sind kein „Nice-to-have“ – sie sind gesetzlich verankert: Die Vorlage und Erläuterung des Jahresabschlusses gegenüber dem Wirtschaftsausschuss und unter Einbindung des Betriebsrats ist in § 108 Abs. 5 BetrVG klar geregelt. 

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Martina Wendt
Bildungsreferentin

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