Betriebsrat

Psychische Gesundheit

Ihr Einsatz als Betriebsrat für die Kollegen

 

Die Zahl der Krankschreibungen aufgrund psychischer Belastungen hat sich in den letzten Jahren dramatisch erhöht. In unseren Fachartikeln erfahren Sie, wie Sie als Betriebsrat gezielt Stressfaktoren erkennen und Strategien entwickeln, um die seelische Gesundheit im Betrieb zu fördern.

Im Zusammenspiel: Arbeit, Psyche und Gesundheit.

Behalten Sie als Betriebsrat das seelische Wohlbefinden der Kollegen im Blick!
Gesundheit ist auch die primäre Voraussetzung für ein produktives und erfülltes Arbeitsleben. In Zeiten, in denen lange gesundheitsbedingte Fehlzeiten zu einem ohnehin vorhandenen Fachkräftemangel hinzukommen, ist dies besonders spürbar. Immer mehr spielen psychische Erkrankungen dabei eine zentrale Rolle. Insbesondere die Anzahl an Depressionen und Burn-outs ist in den letzten Jahren stark angestiegen und wird womöglich weiter zunehmen.

 

Die Überlastungsanzeige kann helfen! Tipps für Arbeitnehmer und Betriebsrat


Psychischen Belastungen am Arbeitsplatz entgegenwirken: Welche Rolle spielen Sie als Betriebsrat?

Das psychische Wohlergehen der Arbeitnehmer im Blick zu haben und psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren, sind sehr wichtige Aufgaben des Betriebsrats. Nach § 87 BetrVG hat der Betriebsrat volles Mitbestimmungsrecht bei allen Themen rund um den Gesundheitsschutz – auch den psychischen Gesundheitsschutz.

Welches sind die häufigsten psychischen Belastungen bei der Arbeit?

Ein besorgniserregender dritter Platz: Ursachen für Fehlzeiten 

Das Fehlzeitengeschehen wird weiterhin hauptsächlich von sechs Krankheitsarten dominiert. Prozentualer Anteil der Fehlzeiten:

  • 19,5 Prozent: Muskel- und Skelett-Erkrankungen 
  • 15,4 Prozent: Atemwegserkrankungen
  • 11,9 Prozent: Psychische Erkrankungen 
  • 9,1 Prozent: Verletzungen 
  • 4,5 Prozent: Erkrankungen des Kreislaufsystems
  • 3,8 Prozent: Erkrankungen der Verdauungsorgane

Quelle: AOK-Fehlzeiten Report auf www.aok.de

Psychische Erkrankungen bringen häufig lange Ausfallzeiten mit sich. Im Schnitt dauerten sie 30,3 Tage – das ist mehr als doppelt so lang wie die durchschnittliche Zahl der Krankheitstage bei anderen Erkrankungen (13,8 Tage). Für Sie als Betriebsrat ist es wichtig, die innerbetrieblichen Zahlen zu kennen, zum Beispiel, indem Sie sich diese von der Geschäftsleitung im ASA (Arbeitssicherheitsausschuss) vorstellen lassen. Hier sind Sie als Betriebsratsmitglied ja vertreten. Krankenkassen, bei denen Ihr Betrieb mehr als 100 Mitarbeiter versichert hat, stellen diese Daten im sogenannten Gesundheitsbericht vor.

Die Überlastungsanzeige – was tun als Betriebsrat? 

Grundsätzlich gibt es zwei Gründe für das Stellen einer Überlastungsanzeige: 

  • Schutz des Mitarbeiters vor arbeits-/strafrechtlichen Konsequenzen (Abmahnung, Schadensersatz, Kündigung)
  • Schutz vor gesundheitlichen Folgen

Regeln Sie das Thema Überlastungsanzeige in einer Betriebsvereinbarung!
Eine feste Form, wie eine solche Überlastungsanzeige auszusehen hat, gibt es nicht — Mindestanforderungen hingegen schon. Daher macht es Sinn, ein standardisiertes Verfahren inklusive Formular im Unternehmen einzuführen. Gibt es einen geregelten Prozess zum Thema, zeigt die Erfahrung, dass sich Mitarbeiter eher trauen, eine Anzeige zu schreiben.

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