Kompetenzzentrum Umstrukturierung

ifb-Bildungsberatung – Ihr Schlüssel zum Erfolg 

 

Eine Umstrukturierung in Ihrem Unternehmen kann viele Gesichter haben: Betriebsschließungen, Zu- und Verkäufe, Spaltungen, Fusionen oder digitaler Wandel. Werden Sie als Betriebsrat aktiv und lassen sich von unseren Experten bei der Gestaltung des Umstrukturierungsprozesses unterstützen. Sie haben mehr Handlungsmöglichkeiten als Sie denken. 

Wie wir sie unterstützen können:

 

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage oder buchen Sie direkt einen Termin bei unseren Fachjuristen. 

Im Vorfeld klären wir: Wo steht der Betriebsrat? Was steht im Betrieb konkret an? 

Welche Informationen sind schon geflossen?

Wir zeigen Informationsquellen für den Betriebsrat im Vorfeld auf und eruieren

die Notwendigkeit von externer Unterstützung u.a. durch Rechtsanwälte.

Unsere erfahrenen und bestens vernetzten Experten zeigen Ihnen Wege und 

Zusammenhänge im Zuge Ihrer Umstrukturierung auf.


So arbeiten wir

Analyse

Sie erhalten einen 360 Grad-Rundumblick zu Motiven, Möglichkeiten und Kenntnissen des Marktes

Strategien entwickeln

Sie können Chancen und Risiken besser einschätzen und entsprechend handeln.

Koordinierung

Gemeinsam ordnen wir die verschiedenen Interessen ein und bereiten Sie so gezielt auf die geplante Umstrukturierung vor.

Effizienz

Sie werden individuell für die unterschiedlichen Szenarien sensibilisiert – das verschafft Ihnen einen wichtigen zeitlichen Vorsprung.


Unsere Experten beraten Sie –


persönlich, individuell und kostenlos!

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage oder buchen Sie sich direkt einen Termin bei unseren Fachjuristen bzw. Themenverantwortlichen.

Andrea Einsiedler
Inhouse-Produktmanagerin
Termin buchen

Als Anwältin in einer Insolvenz- und Wirtschaftskanzlei habe ich erlebt, wie Managementfehler ein Unternehmen in die Schieflage treiben können und Informationen erst spät an den Betriebsrat gelangen cas beeinflusst mich.

 

• langjährige Erfahrung in der Bildungsberatung


• eingehende Analyse der betrieblichen Situation
 

• offenes Ohr für die Probleme der Betriebsräte

Durch meine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich umfangreiche Erfahrungen gesammelt. Dabei habe ich für das Thema Change­management eine Leidenschaft entwickelt. Es erstaunt mich immer noch, wie unzureichend Umstrukturierungen in Unternehmen umgesetzt werden – oft ohne Beteiligung des Betriebsrats und ohne eine wegweisende Kommunikation.

 

• langjährige Erfahrung im Changemanagement


• Spezialist für Analyse wirtschaftlicher Umstrukturierung
 

• wirtschaftliche Belange menschlich gestalten


Häufig gestellte Fragen. Und die passenden Antworten.

Ist die Beratung im Kompetenzzentrum Umstrukturierung kostenlos?

Ja, wir bieten im Kompetenzzentrum Umstrukturierung eine kostenlose, professionelle Auftragsklärung mit Analyse Ihres Schulungsbedarfs an. Im Zuge der Beratung haben wir viele Anknüpfungspunkte und können individuell prüfen, was in Ihrem Fall die nächsten Schritte sein können. 

Wann sollte, unabhängig von unserem Service “ Kompetenzzentrum Umstrukturierung”, ein externer Rechtsanwalt zu einer Rechtsberatung eingeschaltet werden?

Wann sollten Sie Bei einer Umstrukturierung einen Rechtsanwalt zur Rate ziehen: im Zweifelsfall ist eine möglichste frühe Einbindung empfehlenswert. Spätestens wenn ein Interessenausgleich und Sozialplan im Raum stehen, ist eine externe Rechtsberatung unerlässlich.  

Zu welchem Zeitpunkt macht es Sinn, sich an das Kompetenzzentrum Umstrukturierung zu wenden?

Möglichst früh sollten Sie sich an das Kompetenzzentrum Umstrukturierung wenden! Die Rechtsprechung sagt, dass der Betriebsrat frühzeitig in der Lage sein muss, eine bestehende Gefahr für den Bestand von Arbeitsplätzen rechtzeitig zu erkennen und eigene Konzepte zur deren Sicherung zu entwickeln. Dies setzt auch die Fähigkeit voraus, dass die Auswirkungen beabsichtigter oder in Betracht kommender Rationalisierungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen für den Bestand des Betriebs und seiner Arbeitsplätze erkennen zu können.  
(LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.11. 1996 – 5 TaBV 2/96) 

Weitere Infos zum Thema

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