SBV

Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern

Knüpfen Sie Netzwerke für Ihre SBV-Arbeit

 

SBV = Einzelkämpfer? Das muss nicht sein! Erfahren Sie, wie Sie als Vertrauensperson Netzwerke zu externen und internen Ansprechpartnern knüpfen und mit dem Betriebsrat optimal zusammenarbeiten. Mit den richtigen Verbündeten rücken Ihre SBV-Ziele gleich einen Schritt näher. 

SBV als Einzelkämpfer? Das muss nicht sein.


Erfahren Sie hier, wie Sie als Vertrauensperson Netzwerke zu externen und internen Ansprechpartnern knüpfen und mit dem Betriebsrat optimal zusammenarbeiten. Mit den richtigen Verbündeten rücken Ihre SBV-Ziele gleich einen Schritt näher. In größeren Unternehmen hilft der Blick „nach oben“. Nehmen Sie Kontakt zur Gesamt- und Konzern-SBV auf und schauen Sie, welche Themen sich für eine Zusammenarbeit eignen. Überlegen Sie, wer eine sinnvolle Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Ziele im Betrieb sein könnte. Von internen Partnern wie Betriebsratskollegen mit speziellen Vorkenntnissen, Mitgliedern des ASA bis hin zu externen Partnern wie Mitarbeiter in Integrationsämtern oder der technischen Dienste stehen Ihnen kompetente Partner zur Seite.

Die Rechte der Schwerbehindertenvertretung

Im Gegensatz zum Betriebsrat hat die SBV keine Mitbestimmungsrechte; das Gesetz hat ihr lediglich sogenannte Mitwirkungsrechte eingeräumt.

Die Zusammenarbeit zwischen Schwerbehindertenvertretung und Arbeitgeber

Die SBV ist darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber ihr die notwendigen Informationen zur Verfügung stellt, die sie für ihre SBV-Arbeit benötigt. Außerdem ist es wichtig, dass sie umfassend über die Belange der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Kollegen informiert wird.

Versorgungsamt, Rehabilitationsträger, Agentur für Arbeit und Integrationsamt: Die Zusammenarbeit mit externen Partnern

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