Betriebsrat

Suchtprävention

Als Betriebsrat für die Kollegen eintreten

 

Betroffene Kollegen brauchen Ihre Unterstützung: Scheuen Sie sich nicht, als Betriebsrat das sensible Thema Sucht am Arbeitsplatz anzugehen! Mit unserem Angebot erwerben Sie das nötige Wissen, um die Suchtprävention und Suchthilfe in Ihrem Betrieb beherzt voranzutreiben – von der Aufklärung und dem Umgang mit Erkrankten bis hin zu praktischen Lösungswegen.

Sucht am Arbeitsplatz: Wie Betriebsräte helfen können


Suchtverhalten – keine reine Privatsache

Kennen Sie diese Haltung aus Ihrem eigenen Unternehmen? Das ist gefährlich! Denn nach aktuellen Studien ist in Deutschland knapp jeder 10. Erwachsene suchtkrank und die Dunkelziffer ist noch viel höher. Dennoch wird besonders im betrieblichen Kontext meist weggesehen und das Thema nach wie vor tabuisiert. Und das bei unter Umständen gravierenden Auswirkungen. Das erhöhte Unfallrisiko, wenn ein Kollege alkoholisiert in der Arbeit erscheint, ist nur eines von vielen Beispielen. Wenn ein Mitarbeiter Suchtprobleme hat, kann das ganze Teams in Mitleidenschaft ziehen. Ignorieren ist also keine Lösung — deshalb sind Sie als Betriebsrat gefragt, genau hinzusehen und Ihr Unternehmen im Umgang mit diesem sensiblen Thema zu stärken.

Hinsehen, wenn andere wegschauen! 

Riskanter Suchtmittelkonsum stellt eine Gefährdung in der Arbeitswelt für Betroffene und Dritte dar, einhergehend mit sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Betriebe sollten sich daher mit dem Thema Suchtprävention und -hilfe rechtzeitig befassen.

Unterstützung von allen Seiten – intern und extern

Suchtberater, Ansprechperson für Suchtfragen, Suchtbeauftragter und Co.: Die betriebsinterne Beratung und Hilfe kann unterschiedlich organisiert sein: von einer Suchtberatung durch eine innerbetriebliche Ansprechperson, die das neben ihrer eigentlichen Tätigkeit leistet, bis hin zu hauptamtlichen Funktionen.

Aktiv werden! Auf organisatorischer und individueller Ebene

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