SBV

Betriebliches

Eingliederungsmanagement (BEM)

Als SBV BEM-Prozesse kompetent unterstützen

 

Arbeitnehmern, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, steht ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu. Wie Sie als SBV daran beteiligt sind und welche Maßnahmen bei der Eingliederung helfen, erfahren Sie von unseren Experten!

Das BEM – wichtiger denn je für jede Schwerbehindertenvertretung!


Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein bewährtes Instrument zum Schutz langzeiterkrankter Arbeitnehmer vor dauerhafter Arbeitsunfähigkeit. Hier ist die SBV besonders gefragt!

Klassische Schritte eines BEM – so bringt sich die SBV ein!

SBV erstreitet Schulungsanspruch auf eine Fortgeschrittenen-Veranstaltung zum BEM-Verfahren

Die SBV muss sich nicht damit begnügen, nur Grundseminare zum Thema „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ zu besuchen. In einem Beschluss erkannte das Arbeitsgericht Kaiserslautern einen Anspruch auf Teilnahme und Kostenübernahme für eine Aufbauveranstaltung (BEM III) an. Aufgrund der Vielzahl von BEM-Verfahren im Klinikum und den umfangreichen Aufgaben in diesem Zusammenhang (Information, umfangreiche und individuelle Beratung und Betreuung) erachtete das Gericht den Seminarbesuch als erforderlich für die SBV-Arbeit.

(Arbeitsgericht Kaiserslautern, Beschluss vom 6. Oktober 2020 – 3 BV 14/20)

Lassen Sie sich beraten!

ifb-Kompetenzzentrum BEM

 

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Sie haben allgemeine Fragen zum SBV-Schulungsanspruch?

Unsere Juristen haben Antworten für Sie!


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