Protokollführung
Sorgen Sie als BRV für rechtssichere Protokolle
Ein sorgfältig angefertigtes Protokoll der Betriebsratssitzung und Beschlussfassung ist nicht nur eine perfekte Gedächtnisstütze, sondern dient im Streitfall auch als wichtiger Nachweis, der vor Gericht Beweiskraft hat. Doch was macht ein gutes Protokoll aus? Und was ist zu beachten, damit das Protokoll auch rechtssicher ist?
So gelingt Ihre Sitzungsniederschrift
„Wer führt denn heute Protokoll?“
Diese Frage haben Sie bestimmt schon oft gestellt, oder? Denn: Laut § 34 BetrVG ist über jede Verhandlung des Betriebsrats eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält.
Das Amt des Schriftführers sollte daher unbedingt festgelegt werden. Denn es ist zentral für die Tätigkeiten des Betriebsrats. Zur Erleichterung der Arbeit ist es außerdem sinnvoll, mehrere Schriftführer zu benennen, die sich gegenseitig abwechseln können. So bleibt die Aufgabe nicht bei einer Person und die Vertretung ist gesichert. Sie als BRV sollten das Amt allerdings nicht übernehmen, damit Sie sich auf die Sitzungsmoderation konzentrieren können.
Unser Praxistipp
Kennen Sie schon unser neues Power-Tool für Microsoft Teams? Mit der kostenlosen Betriebsrat360-App erledigen Sie und Ihr Schriftführer alle Aufgaben rund um die BR-Sitzung noch effizienter – von der Sitzungsvorbereitung über die Einladung und Durchführung bis hin zum Protokoll.
Was gehört in das Protokoll einer Betriebsratssitzung?
das Sitzungsdatum
der Wortlaut der Beschlüsse
die Stimmenmehrheit, mit denen der Beschluss gefasst wurde, und das Stimmenverhältnis, mit dem ein Beschluss gefasst oder der Antrag zur Beschlussfassung abgelehnt wurde
die Unterschrift des Vorsitzenden und mindestens eines weiteren Betriebsratsmitglieds
die Anwesenheitsliste, in die sich jeder Teilnehmer der Betriebsratssitzung eigenhändig eintragen muss, einschließlich des Arbeitgebers, der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen usw., wenn sie an der Sitzung (auch nur zeitweise) teilgenommen haben.
das Sitzungsdatum
der Wortlaut der Beschlüsse
die Stimmenmehrheit, mit denen der Beschluss gefasst wurde, und das Stimmenverhältnis, mit dem ein Beschluss gefasst oder der Antrag zur Beschlussfassung abgelehnt wurde
die Unterschrift des Vorsitzenden und mindestens eines weiteren Betriebsratsmitglieds
die Anwesenheitsliste, in die sich jeder Teilnehmer der Betriebsratssitzung eigenhändig eintragen muss, einschließlich des Arbeitgebers, der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen usw., wenn sie an der Sitzung (auch nur zeitweise) teilgenommen haben.
Die wichtigsten Protokollarten auf einen Blick