Übernahme der Kosten rund ums Seminar

Verhältnismäßigkeit der Reise- und Hotelkosten

 

Grundsätzlich werden die notwendigen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für einen Seminarbesuch von Betriebsräten gemäß § 40 BetrVG vom Arbeitgeber übernommen.

Gleichzeitig ist jedoch immer eine Abwägung zwischen dem Interesse des Betriebsrats am Besuch von Schulungsveranstaltungen und den Kosten des Arbeitgebers vorzunehmen. Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass keine unnötigen Kosten verursacht werden, Reise- und Hotelkosten also verhältnismäßig sind. Was sind aber verhältnismäßige Kosten? Können diese durch betriebliche Regelungen wie Reisekostenrichtlinien und Dienstreiseregelungen beeinflusst werden? Und wird die Reisezeit zu Seminaren bei Betriebsräten generell als Arbeitszeit angesehen?

Zur Klärung dieser Fragen rund um die Reise- und Hotelkosten sowie rund um die Arbeitszeit für Betriebsräte auf Seminaren haben wir die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und Entscheidungen zusammengestellt.


Wichtige Rechtsprechung zu Fragen bzgl. Reise- und Hotelkosten, An- und Abreise sowie des Seminarorts


Tipp

 

Versuchen Sie das Thema „Reise- und Hotelkosten" mit Ihrem Arbeitgeber zu klären! Dem Kostenschonung-Argument des Arbeitgebers steht die Erforderlichkeit von Seminarbesuchen durch den Betriebsrat gegenüber.


Hier ist eine Abwägung erforderlich: Je gewichtiger Ihre Gründe für den Seminarbesuch sind, desto mehr tritt das Recht des Arbeitgebers auf Kostenschonung hinter dem Recht des Betriebsrates auf effektive Schulung zurück. Das ifb hilft Ihnen zudem mit den ifb-Bahntickets, Reisekosten einzusparen.

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