Betriebsrat

Betriebsverfassungsrecht

Umfassendes Wissen zum BetrVG für Betriebsräte

 

Was dem Schuster sein Leder, ist für Sie als Betriebsrat das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die Grundlage Ihrer Rechte, Pflichten und Aufgaben als Betriebsrat. Erfahren Sie mehr in unseren Seminaren und aktuellen Fachbeiträgen: Vom Grundlagenwissen bis hin zu aktuellen Gerichtsentscheidungen - hier finden Sie den passenden Einstieg.

Das Betriebsverfassungsrecht – die Grundlage für eine starke Interessenvertretung


Ihre Beteiligungsrechte - auf den Punkt gebracht

Das Betriebsverfassungsrecht bildet das Fundament für die Mitbestimmung und die Rechte der Arbeitnehmer im Betrieb. Es regelt die Aufgaben und Befugnisse des Betriebsrats, Gesamt- und Konzernbetriebsrats sowie die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Ob Betriebsratswahlen, Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten oder der Abschluss von Betriebsvereinbarungen – wer das Betriebsverfassungsrecht kennt, kann die Interessen der Belegschaft wirksam vertreten und aktiv Einfluss auf betriebliche Entscheidungen nehmen.

Damit Betriebsräte sich dieses Wissen aneignen können, regelt das BetrVG in § 37 Abs. 6  den Schulungsanspruch. Demnach darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat Seminare und Schulungen, die für dessen Betriebsratsarbeit erforderlich sind, nicht verweigern. 

Wichtige Regelungen im BetrVG:

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes

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