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Wahlen

Als BRV die Wahlen im Betrieb sicher begleiten

 

Keine Wahl ohne Betriebsrat! Zwar haben Sie mit der Durchführung der Wahlen erst einmal nichts zu tun – das ist alleinige Aufgabe der jeweiligen Wahlvorstände.  Als Vorsitzender können Sie aber viel zu einer erfolgreichen Wahl beitragen – egal, ob für die BR-, die SBV- oder die JAV-Wahl. 

Keine Wahl ohne Betriebsrat

Zwar haben Sie mit der Durchführung der Wahlen erst einmal nichts zu tun – das ist alleinige Aufgabe der jeweiligen Wahlvorstände.  Als Vorsitzender können Sie aber viel zu einer erfolgreichen Wahl beitragen – egal, ob für die BR-, die SBV- oder die JAV-Wahl. 

BR-Wahl

Als amtierender Betriebsrat tragen Sie die Verantwortung für die Bestellung des Wahlvorstands – ein Schritt, der mit Fristen und formalen Vorgaben verbunden ist. Doch damit nicht genug: Damit die neue Amtszeit auf einem stabilen Fundament aufbauen kann, braucht es engagierte Kandidatinnen und Kandidaten sowie eine möglichst hohe Wahlbeteiligung. Beides erreichen Sie nur mit gezielter und transparenter Öffentlichkeitsarbeit. Nicht zuletzt: Planen Sie frühzeitig eine strukturierte Übergabe an das neu gewählte Gremium. So bleiben wertvolle Erfahrungen erhalten – und der Betriebsrat startet handlungsfähig in die neue Amtszeit.

SBV-Wahl

Als Betriebsrat ist es Ihre Pflicht, die Eingliederung der schwerbehinderten Kollegen im Betrieb zu fördern. Machen Sie sich diese Arbeit leicht, indem Sie mit der SBV-Wahl einen direkten Ansprechpartner für alle schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter wählen lassen. Egal, ob es um die Wiedereingliederung erkrankter Kollegen geht, um leidensgerechte Arbeitsplätze oder darum, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern: mit ihrem Spezialwissen hilft die SBV, bessere Arbeitsbedingungen im Betrieb zu schaffen. Und: Ein inklusives Unternehmen ist im Wettbewerb um Fachkräfte klar im Vorteil.

JAV-Wahl

Geben Sie den jungen Menschen in Ihrem Betrieb eine starke Stimme! Auch wenn Sie bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) nicht für die Durchführung verantwortlich sind, nehmen Sie eine zentrale Rolle bei der Einleitung und organisatorischen Unterstützung ein. Sie setzen den Wahlvorstand ein und sorgen für einen reibungslosen Ablauf – alle zwei Jahre, gemäß BetrVG.

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