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Lexikon
E-Commerce

E-Commerce

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Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

E-Commerce, auch bekannt als elektronischer Handel, bezieht sich auf den Kauf und Verkauf von Waren oder Dienstleistungen über das Internet. Dabei werden Online-Plattformen, Websites oder mobile Anwendungen genutzt, um Geschäfte abzuwickeln, Zahlungen zu akzeptieren und Produkte an Kunden zu liefern. E-Commerce hat den traditionellen Handel transformiert, indem er Verbrauchern weltweit den Zugang zu einem breiten Spektrum von Produkten und Dienstleistungen ermöglicht und Unternehmen die Möglichkeit gibt, global zu agieren.

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Begriff

Kurzform für Electronic Commerce (Übersetzt: Elektronischer Geschäftsverkehr) als Oberbegriff für alle geschäftlichen Aktivitäten, die mit Hilfe elektronischer oder digitaler Medien, insbesondere über das Medium Internet, getätigt werden (Lexikon von Juraforum.de).

Erläuterung

Angesichts der unpersönlichen und automatisierten Geschäftsvorgänge bestehen besondere Anforderungen zur Vorbeugung von rechtlichen Risiken und Missbrauch bei E-Commerce-Geschäften. Deshalb hat der Gesetzgeber den Anbietern entsprechender Leistungen Pflichten für den elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e BGB und § 3 BGB-InfoV) auferlegt. Auch im E-Commerce müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß der Anforderungen des wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Die wirksame Einbeziehung erfordert, dass auf die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausdrücklich hingewiesen wird, dem Erwerber eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme verschafft wurde und die andere Partei mit ihrer Geltung einverstanden ist (§ 305 Abs. 2 BGB).

Rechtsquellen

§§ 305, 312 b –e BGB, §§ 1 u. 3 BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV)

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E-Commerce
Familienfreundlicher Betrieb: Praxiswissen für Betriebsräte
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Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Sabbatical
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