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Integrationsfachdienste sind spezialisierte Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Sie bieten individuelle Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen und Vermittlungsdienste an, um die passenden Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu finden. Ziel ist es, durch gezielte Unterstützung eine inklusive Arbeitswelt zu fördern und Barrieren am Arbeitsmarkt abzubauen.
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Einrichtungen, die schwerbehinderte Arbeitnehmer bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen und Hilfestellung bei der Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse leisten.
Die Integrationsfachdienste (IFD) werden im Auftrag der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger tätig (§ 111 Abs. 1 SGB IX). Ihr Auftrag ist es, die schwerbehinderten Menschen zu beraten, zu unterstützen und auf geeignete Arbeitsplätze zu vermitteln sowie die Arbeitgeber zu informieren, zu beraten und ihnen Hilfe zu leisten. Zu den Aufgaben des Integrationsfachdienstes gehört insbesondere,
Der Integrationsfachdienst arbeitet insbesondere mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Integrationsamt, dem zuständigen Rehabilitationsträger, dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat und den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern eng zusammen (111 Abs. 2 SGB IX).
§§ 109 bis 115 SGB IX
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