Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Kollektiver Tatbestand

Kollektiver Tatbestand

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  1.8.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Ein kollektiver Tatbestand bezieht sich auf eine Situation, in der ein bestimmtes Ereignis oder eine Handlung von mehreren Personen gemeinschaftlich ausgeführt wird und somit als kollektive Aktion oder Tat betrachtet wird. Dabei können mehrere Personen zusammenwirken, um einen bestimmten Zweck zu erreichen oder eine gemeinsame Zielsetzung zu verfolgen. Diese Art von Handlungen kann in verschiedenen sozialen oder rechtlichen Kontexten auftreten, wie zum Beispiel bei kollektiven Arbeitskampfmaßnahmen oder Straftaten, die von einer Gruppe begangen werden.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Angelegenheit, deren Regelung sich generell auf den ganzen Betrieb, eine Gruppe von Arbeitnehmern oder auf einen Arbeitsplatz bezieht.

Mitbestimmung kollektiver Tatbestand | © AdobeStock | lembergvector

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht grundsätzlich nur dann, wenn es um die Festlegung allgemeiner (kollektiver, genereller) Regelungen geht. Auf die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer kommt es nicht an. Sie kann jedoch ein Indiz sein. Von einem kollektiven Bezug ist nämlich auch dann auszugehen, wenn z. B. für einen oder mehrere einzelne Arbeitnehmer aus dringenden, nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Entladen eines verspätet eingetroffenen LKW) Überstunden angeordnet werden sollen. In diesem Fall ist ein kollektives Interesse insofern berührt, als zu entscheiden ist, welcher Arbeitnehmer davon betroffen ist (BAG v. 22.9.1992 - 1 AZR 461/90). Das Mitbestimmungsrecht entfällt nur dann, wenn der Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer eine individuelle Regelung vereinbart, um dessen besonderer Situation oder dessen Wünschen entgegenzukommen (z. B. veränderte Arbeitszeit in Anpassung an die Verkehrszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel). Mit Ausnahme der Mitbestimmung des Betriebsrats in Streitfällen über die zeitliche Lage des Urlaubs einzelner Arbeitnehmer (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG) ist in allen Fällen sozialer Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) ein kollektiver Bezug Voraussetzung für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

Rechtsquelle

Keine einschlägigen Rechtsquellen

Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelles Video zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Darum ist Leiharbeit in der Fleischindustrie verboten

Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten von Fleisch darf in Betrieben ab 50 Mitarbeitern ausschließlich eigenes, regulär beschäftigtes Personal. Solche Arbeiten von Leih- oder Werkvertragsarbeitern ausführen zu lassen, ist seit 2021 verboten! Aber warum eigentlich? Und warum gilt das Verb ...
Mehr erfahren

Das „Whistleblower-Gesetz“ scheitert im Bundesrat – wie geht es jetzt weiter?

Bereits Ende 2021 hätte Deutschland die europäische Richtlinie zum Hinweisgeberschutz umsetzen müssen. Nun hat der Bundesrat den aktuellen Gesetzesentwurf gestoppt – es erhielt am 10.02.23 nicht die erforderliche Mehrheit. Zu viel Bürokratie, so das Argument einiger Bundesländer. Wi ...
Mehr erfahren
Einem „hauptamtlichen“ Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten 17 € Stundenlohn zu zahlen, während ein „nebenamtlich“ Beschäftigter (geringfügige Beschäftigung) nur 12 € die Stunde erhält, ist nicht sachlich gerechtfertigt. Das Argument, dass Hauptamtliche von der Arbeitgeberin in einen Dienstplan eingeteilt werden und den geringfügig Beschäftigten nur mitgeteilt wird, welche angebotenen Dienste sie übernehmen können, rechtfertigt die unterschiedliche Bezahlung nicht.