Lexikon
Kosten der JAV

Kosten der JAV

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren
Die durch die Arbeit der JAV entstehenden Kosten sind vom Arbeitgeber zu tragen, soweit diese für die pflichtgemäße Aufgabenerfüllung erforderlich sind (§ 65 Abs. 1 i.V.m. § 40 BetrVG). Ob die Kosten erforderlich sind, hat die JAV aus der Sicht eines vernünftigen Dritten zu beurteilen. Wichtig ist, dass die Kosten verhältnismäßig sein müssen. Das heißt, diese müssen jeweils in einem angemessenen Verhältnis zu dem damit verbundenen Zweck stehen. Zu den Kosten der Amtsführung gehören vor allem die Ausgaben für die laufende Geschäftführung wie Papier, Schreibgeräte, Ordner, Gesetze sowie Informations- und Kommunikationstechnik. Außerdem sind der JAV für die Durchführung ihrer Sitzungen und Sprechstunden entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Zeit zum Austausch zwischen den JAVis: So gelingt Eure JAV-Sitzung

Sitzungen der JAV sind dazu da, um Ideen auszutauschen, Probleme zu besprechen und neue Pläne zu schmieden. Damit sind sie weit mehr als eine lästige Pflicht: Richtig organisiert machen sie auch Spaß und bringen Euch als JAV-Team definitiv weiter.
Mehr erfahren

Was ist das Geheimnis einer richtig guten JAV?

Nicht nur für Betriebsräte sind es bewegte Zeiten. Wir sprachen mit drei JAVis der Firma Roche über Teamgeist, Corona – und darüber, was eine richtig gute JAV ausmacht. Einblick in ein Team, das gemeinsam viel bewegt – Nachwuchssorgen gibt es in diesem Unternehmen nicht!
Mehr erfahren
In einem dualen Studium ist der letzte Ausbildungsabschnitt, der auf den Erwerb des Bachelors gerichtet ist, kein Ausbildungsverhältnis im Sinne von § 78a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Verlangt ein JAV- oder Betriebsratsmitglied in dieser Situation die Übernahme, kommt kein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis zustande.