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Seien wir doch mal ehrlich, fast jeder von uns hat schon im Büro zum Hörer gegriffen, um schnell noch die eine oder andere private Angelegenheit zu regeln. Sei es um einen Arzttermin zu vereinbaren oder bei der Autowerkstatt anzurufen. Doch ist das legitim? Kann der Arbeitgeber das verbieten oder gar rechtliche Schritte einleiten? Schließlich verwendet man unter Umständen betriebliche Einrichtungen (Telefon, Flatrate) und in jedem Fall Arbeitszeit für private Angelegenheiten.
Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Köln (4 Sa 1018/04) ist privates Telefonieren nicht grundsätzlich arbeitsvertragswidrig. Wann es zu einer Vertragsverletzung kommt, hängt von den vertraglichen Regelungen ab.
Vorsicht ist geboten, wenn es klare Verbote gibt. Verstößt Du gegen derartige Regelungen, droht neben einer Abmahnung und Schadenersatzforderung unter Umständen sogar der Verlust des Arbeitsplatzes.
Wenn Dein Arbeitgeber keine Regelungen für privater Telefonate aufgestellt hat, kann man zunächst von einer Duldung ausgehen. Diese Duldung ist natürlich kein Freibrief! Zehn Minuten täglich aktives Telefonieren sahen die Kölner Richtern noch als zulässig an. Wenn man die Zeiten hinzurechnet, in denen Arbeitnehmer privat angerufen werden, muss der Arbeitnehmer selbst bei einem insgesamt etwas höheren Zeitaufwand, noch nicht von einer grundsätzlichen Missbilligung durch den Arbeitgeber ausgehen.
Aber Achtung: Diese duldbare Größe von zehn Minuten sollte nicht tagtäglich ausgenutzt oder gar als zeitliches Guthaben verstanden werden, wenn man mal einen Tag nicht telefoniert hat. Besser ist es immer vorsichtig zu sein.
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