Lexikon
Arbeitsplatzgestaltung

Arbeitsplatzgestaltung

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung

Schwerbehinderte Arbeitnehmer, die ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung auf Grund ihrer Behinderung nicht mehr erfüllen können, haben gegenüber ihrem Arbeitgeber gemäß § 164 Abs. 4 SGB IX (bis Ende 2016: § 81 SGB IX) einen Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Erfüllung für den Arbeitgeber unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre (§ 164 Abs. 4, Satz 3 SGB IX). Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (07. Juni 2005 - 5 Sa 68/05) hat eine solche Ausnahme angenommen, wenn der Arbeitgeber für eine leidensgerechte Weiterbeschäftigung erst eine zusätzliche Stelle schaffen müsste. Zudem müsse der Arbeitnehmer hinreichend darlegen, dass er über die entsprechenden Fähigkeiten für eine in Frage kommende Tätigkeit verfügt.

Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu wachen, dass der Anspruch auf behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung auch erfüllt wird (§ 178 Abs. 1 SGB IX).

Seminare zum Thema:
Arbeitsplatzgestaltung
Betriebliche Suchtprävention Teil I
Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil I
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Das Ziel muss die Null sein!

Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in Deutschland ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr um knapp 30 Prozent gestiegen. Insgesamt waren es 510 Fälle – jeder einzelne ist einer zu viel! Dennoch ist in den letzten 30 Jahren hinsichtlich des Arbeitsschutzes jede Menge passiert. Woher rührt dann ...
Mehr erfahren

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

Rund um die Uhr unterwegs, viel Technik und immer und überall erreichbar: In der modernen Arbeitswelt haben psychische Belastungen einen neuen Höchststand erreicht. Inzwischen sind sie für viele Krankschreibungen verantwortlich. Umso brennender ist der richtige Umgang mit dem Thema psychis ...
Mehr erfahren
Wo beginnt und wo endet der versicherte Weg zur Arbeit im Home-Office innerhalb des eigenen Hauses? Und ist das Mitführen eines Handys auf diesem Weg eine „unternehmensdienliche Handlungstendenz“, die den Versicherungsschutz begründet? Mit solchen Spitzfindigkeiten befasste sich jüngst das Sozialgericht in Hamburg.