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Die begeleitende Hilfe im Arbeitsleben wird von Seiten der Integrationsämter erbracht. Dabei handelt es sich um Leistungen wie Beratung und Betreuung aber auch um finanzielle Förderungen für Arbeitgeber und behinderte Menschen im Arbeitsleben. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben soll dahin wirken, dass
- schwerbehinderte Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
- auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können sowie
- durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht-behinderten Menschen zu behaupten.
Näher geregelt ist die begleitende Hilfe in § 185 SGB IX.
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