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Behindertengerechte Beschäftigung bezieht sich auf Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind. Die Beschäftigung kann sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor erfolgen und kann in Teilzeit oder Vollzeit erfolgen.
Im rechtlichen Sinne bezieht sich behindertengerechte Beschäftigung auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen, die den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entsprechen. In Deutschland ist die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen durch das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf angemessene Arbeitsbedingungen, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Dies kann die Bereitstellung von barrierefreien Arbeitsplätzen, Unterstützung durch Assistenzkräfte oder spezielle Arbeitsausrüstung umfassen. Arbeitgeber sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.
Im Allgemeinen zielt behindertengerechte Beschäftigung darauf ab, die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und ihre Integration in die Arbeitswelt zu fördern.
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