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Die Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien regelt und verbindliche Regelungen für alle Arbeitnehmer des Betriebs festlegt („Gesetz des Betriebs”).
Betriebsvereinbarungen werden in erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen unterteilt. In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten, für die das Betriebsverfassungsgesetz bestimmt, das der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt, können erzwingbare Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden. In sonstigen Angelegenheiten, die nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, sind freiwillige Betriebsvereinbarungen möglich.
Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein (so genannter Tarifvorbehalt).
§ 77 BetrVG: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
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