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Im Zusammenhang mit Fragen rund um die Rehabilitation taucht immer wieder die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation auf. Wer verbirgt sich dahinter und was sind ihre Aufgaben?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) soll als Zusammenschluss von Trägern der Rehabilitation die trägerübergreifende Zusammenarbeit stärken und ein sinnvolles Ineinandergreifen ihrer Leistungen für eine umfassende Rehabilitation und Teilhabe sichern. Die Partizipation behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ soll gestärkt, Betroffene ausdrücklich in die konzeptionellen Aufgaben der BAR eingebunden werden.
(Quelle Bundesarbeitsministerium)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
… fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
… koordiniert und unterstützt das Zusammenwirken der Reha-Träger.
... bietet die Plattform für trägerübergreifende Abstimmung und Verständigung der Reha-Träger.
… vermittelt Wissen über Reha und Teilhabe.
… informiert die Öffentlichkeit über Reha und Inklusion.
Quelle: https://www.bar-frankfurt.de/bar-ev
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