Lexikon
Integrationsamt

Integrationsamt

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Die Integrationsämter (früher: Hauptfürsorgestellen) sorgen vor allem dafür, Arbeitsplätze schwerbehinderter Arbeitnehmer zu sichern und neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen.

Die Kernaufgaben der Integrationsämter sind in § 102 SGB IX geregelt. Dazu gehört die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben (d.h. die fachliche Beratung und finanzielle Förderung von Arbeitgebern und schwerbehinderten / gleichgestellten Menschen), die Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen, sowie die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe.

Die Leistungen des Integrationsamtes ergänzen die Leistungen der Rehabilitationsträger.

Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Die Zusammenarbeit zwischen SBV und Arbeitgeber

Die Schwerbehindertenvertretung ist darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber ihr die notwendigen Informationen zur Verfügung stellt, die sie für ihre SBV-Arbeit benötigt. Außerdem ist es wichtig, dass sie umfassend über die Belange der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Kollegen i ...
Mehr erfahren

So wird der Gleichstellungsantrag erfolgreich

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 gelten als schwerbehindert. Liegt der Grad der Behinderung bei 30 oder 40, können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass sie infolge ihrer Behinderung ohne d ...
Mehr erfahren

„Ich will etwas zurückgeben“

Fast ein halbes Leben im Unternehmen: Seit 44 Jahren ist Volker Langkabel bei Herose beschäftigt, einem Hersteller von Industriearmaturen. Schwerbehindertenvertreter wurde er „erst“ 2019, ein persönlicher Schicksalsschlag änderte damals seine Sichtweise. Von da an hat er mit Herz, Klartext ...
Mehr erfahren