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Die Integrationsämter (früher: Hauptfürsorgestellen) sorgen vor allem dafür, Arbeitsplätze schwerbehinderter Arbeitnehmer zu sichern und neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen.

Die Kernaufgaben der Integrationsämter sind in § 102 SGB IX geregelt. Dazu gehört die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben (d.h. die fachliche Beratung und finanzielle Förderung von Arbeitgebern und schwerbehinderten / gleichgestellten Menschen), die Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen, sowie die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe.

Die Leistungen des Integrationsamtes ergänzen die Leistungen der Rehabilitationsträger.

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