Lexikon
Integrationsamt

Integrationsamt

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Die Integrationsämter (früher: Hauptfürsorgestellen) sorgen vor allem dafür, Arbeitsplätze schwerbehinderter Arbeitnehmer zu sichern und neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen.

Die Kernaufgaben der Integrationsämter sind in § 102 SGB IX geregelt. Dazu gehört die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben (d.h. die fachliche Beratung und finanzielle Förderung von Arbeitgebern und schwerbehinderten / gleichgestellten Menschen), die Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen, sowie die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe.

Die Leistungen des Integrationsamtes ergänzen die Leistungen der Rehabilitationsträger.

Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Die Zusammenarbeit der SBV mit inner- und außerbetrieblichen Partnern

Selbst wenn die Schwerbehindertenvertretung als Ein-Personen-Gremium agiert, kann sie auf eine Vielzahl von "Verbündeten" zurückgreifen und sollte internes sowie externes Know-how für ihre Arbeit nutzen. Die Zusammenarbeit ermöglicht es oft, die Interessen wirksamer durchzusetzen. ...
Mehr erfahren

„Ich will etwas zurückgeben“

Fast ein halbes Leben im Unternehmen: Seit 44 Jahren ist Volker Langkabel bei Herose beschäftigt, einem Hersteller von Industriearmaturen. Schwerbehindertenvertreter wurde er „erst“ 2019, ein persönlicher Schicksalsschlag änderte damals seine Sichtweise. Von da an hat er mit Herz, Klartext ...
Mehr erfahren

Endlich auf Augenhöhe!

Dass sie als Betriebsrat mit der Geschäftsleitung heute auf Augenhöhe agieren können sei ein Riesenerfolg, sagt Patricia Agnoli. Seit 20 Jahren ist die 59-Jährige Betriebsratsvorsitzende – und das war nicht immer einfach, oft gab es ein „Hauen und Stechen”. Die Wende kam 2017 mit einem Wec ...
Mehr erfahren