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Nachteilsausgleiche

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Als Nachteilsausgleiche bezeichnet man alle Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen. Nachteilsausgleiche finden sich nicht nur im SGB IX, sondern auch in einer Vielzahl anderer Gesetze und Verordnungen und sind so für alle Lebensbereiche zu finden – vom besonderen Kündigungsschutz und Zusatzurlaub über diverse Steuermäßigungen bis hin zur Rundfunkgebührenbefreiung.

Zum Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen dient häufig der Schwerbehindertenausweis.