Lexikon
Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Als Nachteilsausgleiche bezeichnet man alle Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen. Nachteilsausgleiche finden sich nicht nur im SGB IX, sondern auch in einer Vielzahl anderer Gesetze und Verordnungen und sind so für alle Lebensbereiche zu finden – vom besonderen Kündigungsschutz und Zusatzurlaub über diverse Steuermäßigungen bis hin zur Rundfunkgebührenbefreiung.

Zum Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen dient häufig der Schwerbehindertenausweis.

Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Betriebsausschuss und Co.: Welche Teams gibt es innerhalb des Betriebsrats?

Das klingt gut: Verteilung von Arbeit auf mehrere Schultern und vielleicht sogar Mobilisierung von Kollegen außerhalb des Gremiums? Der Schlüssel hierfür sind Ausschüsse und Arbeitsgruppen; diese bieten viele Vorteile für den Betriebsrat. Den Betriebsausschuss kennen die meisten Interessen ...
Mehr erfahren

Auf dem Prüfstand: Projektmanagement im Betriebsrat

Die Herausforderungen als Betriebsrat sind vielfältig. Sitzungen leiten, Verhandlungen führen, auf Gesetzesänderungen achten, Betriebsversammlungen planen und das Managen von administrativen Aufgaben – all das erfordert eine strukturierte Herangehensweise. Oft fehlt es an klaren Strukturen ...
Mehr erfahren
Ein einköpfiger Betriebsrat übt sein Amt allein und damit von vornherein unter erschwerten Bedingungen aus. Gibt es Ersatzmitglieder, ist zumindest sichergestellt, dass die Amtsgeschäfte auch dann weitergeführt werden können, wenn das einzige Betriebsratsmitglied verhindert ist. Doch was passiert in einem solchen Fall, wenn keine Ersatzmitglieder vorhanden sind?