Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Alles, was Sie als ANV wissen müssen
Worauf kommt es als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat an? In unseren Seminaren, dem neuen Zertifikatslehrgang und Fachbeiträgen bekommen Sie das Know-how für Ihre anspruchsvolle Rolle. Denn der Aufsichtsrat hat die verantwortungsvolle Aufgabe, die Geschäftsführung oder den Vorstand zu überwachen und zu beraten.
„Mittendrin statt nur dabei": Gestalten Sie die Unternehmenszukunft aktiv mit!
Wachsen Sie über sich hinaus, denn es wird Ihnen als Aufsichtsrat viel Umsicht und Geschick abverlangt — eine echte Herausforderung, aber auch sehr spannend und eine große Chance! Sie haben eine Vorstellung von der strategischen Zukunft des Unternehmens? Dann können Sie sich dazu aktiv einbringen. Sie sind nicht nur in der Lage, die finanzielle Situation einzuschätzen und zu beurteilen, sondern sind auch über Risiken frühzeitig informiert. Das Tempo der Veränderungen und die Anforderung, immer wieder in neue Themen einzutauchen, erhöhen sich stetig. Dazu gehören Themen wie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, ökologische Transformation und die rasant fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt.
Perspektivwechsel und Engagement!
Besonders wichtig ist für Sie der Perspektivwechsel, denn diese Themen sind nicht nur mit Blick auf das Unternehmerinteresse zu bewerten. Auch die Auswirkungen auf die Belegschaft gilt es genau einzuschätzen und daraus die richtigen Konsequenzen für Diskussionen und Abstimmungen zu ziehen. Hier zählen ein hohes Maß an Engagement und eine große Portion Fachwissen. Ersteres ist für Sie sicher selbstverständlich, beim Zweiten können Sie auf unsere Unterstützung zählen!
Typische Herausforderungen bei Ihrem Engagement als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Gut ausbalanciert — Unternehmensentwicklung fördern, Regeln beachten und Risiken minimieren!
Durch den Aufsichtsrat soll das Unternehmen geschützt und die Unternehmensentwicklung positiv beeinflusst werden. Dabei gilt es, Managementfehler, Verstöße gegen bindende Vorschriften und die Erzielung einer möglichst hohen Kapitalrendite um jeden Preis zu vermeiden, Risiken und Chancen für das Unternehmen zu erkennen und insgesamt zukunftsfähige Lösungen zu finden.
Immer auf dem Prüfstand: Corporate Governance Modelle
Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen stellt sich die Frage, welche Governance Modelle am geeignetsten sind und wie eine Balance zwischen guter Corporate Governance und erfolgreicher, praxisorientierter Unternehmensführung zu erzielen ist. Klar ist, dass die Mindeststandards und -qualifikationen immer eingehalten werden müssen. Es darf jedoch nicht zu einer Verrechtlichung - oder besser gesagt: weiteren Verrechtlichung - der Corporate Governance kommen.
Hier ist Ihr Rundum-Blick oder ein Perspektivwechsel gefragt!
Inwieweit Aufsichtsräte neben ihrer Kontrolltätigkeit auch Sparringspartner des Vorstands oder der Geschäftsleitung sein müssen, ist kein neues Thema. Aber dazu gehört auch, dass der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat diese Rolle aus Sicht des Vorstands oder der Geschäftsleitung zugestanden bekommt. Eine Herausforderung für beide Seiten. Ganz klar ist, dass gerade Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat viel beizutragen haben und teilweise andere Blickwinkel einbringen können.
Wechselnde Anforderungen brauchen flexible Lösungen!
Die enormen Herausforderungen, wie Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, ökologische Transformation, Digitalisierung und Resilienz der digitalen Infrastruktur sowie die fortlaufende Entwicklung in all diesen Bereichen, erlauben kein planvolles Vorgehen in Mehrjahresplänen, sondern verlangen nach Agilität und flexiblem Miteinander zwischen Aufsichtsrat und exekutiver Führung. KI kann dabei zum jetzigen Zeitpunkt allenfalls unterstützen, darf aber natürlich nicht aus den Augen verloren werden.
Innerhalb des Aufsichtsrats kann den enormen Herausforderungen nicht mehr nur durch ein starres Sitzungssystem und mittels Ausschüssen begegnet werden, sondern es braucht dauerhaften Kontakt der Aufsichtsratsmitglieder untereinander und einen ständigen Abgleich mit den Anforderungen des Marktes und den Rahmenbedingungen.
Gut ausbalanciert — Unternehmensentwicklung fördern, Regeln beachten und Risiken minimieren!
Durch den Aufsichtsrat soll das Unternehmen geschützt und die Unternehmensentwicklung positiv beeinflusst werden. Dabei gilt es, Managementfehler, Verstöße gegen bindende Vorschriften und die Erzielung einer möglichst hohen Kapitalrendite um jeden Preis zu vermeiden, Risiken und Chancen für das Unternehmen zu erkennen und insgesamt zukunftsfähige Lösungen zu finden.
Immer auf dem Prüfstand: Corporate Governance Modelle
Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen stellt sich die Frage, welche Governance Modelle am geeignetsten sind und wie eine Balance zwischen guter Corporate Governance und erfolgreicher, praxisorientierter Unternehmensführung zu erzielen ist. Klar ist, dass die Mindeststandards und -qualifikationen immer eingehalten werden müssen. Es darf jedoch nicht zu einer Verrechtlichung - oder besser gesagt: weiteren Verrechtlichung - der Corporate Governance kommen.
Hier ist Ihr Rundum-Blick oder ein Perspektivwechsel gefragt!
Inwieweit Aufsichtsräte neben ihrer Kontrolltätigkeit auch Sparringspartner des Vorstands oder der Geschäftsleitung sein müssen, ist kein neues Thema. Aber dazu gehört auch, dass der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat diese Rolle aus Sicht des Vorstands oder der Geschäftsleitung zugestanden bekommt. Eine Herausforderung für beide Seiten. Ganz klar ist, dass gerade Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat viel beizutragen haben und teilweise andere Blickwinkel einbringen können.
Wechselnde Anforderungen brauchen flexible Lösungen!
Die enormen Herausforderungen, wie Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, ökologische Transformation, Digitalisierung und Resilienz der digitalen Infrastruktur sowie die fortlaufende Entwicklung in all diesen Bereichen, erlauben kein planvolles Vorgehen in Mehrjahresplänen, sondern verlangen nach Agilität und flexiblem Miteinander zwischen Aufsichtsrat und exekutiver Führung. KI kann dabei zum jetzigen Zeitpunkt allenfalls unterstützen, darf aber natürlich nicht aus den Augen verloren werden.
Innerhalb des Aufsichtsrats kann den enormen Herausforderungen nicht mehr nur durch ein starres Sitzungssystem und mittels Ausschüssen begegnet werden, sondern es braucht dauerhaften Kontakt der Aufsichtsratsmitglieder untereinander und einen ständigen Abgleich mit den Anforderungen des Marktes und den Rahmenbedingungen.
Die Wahl nach dem Drittelbeteiligungs- vs. Mitbestimmungsgesetz
Bei der Wahl nach dem DrittelbG basiert das Wahlverfahren auf der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz (WODrittelbG). Die Zahl der Mitglieder im Aufsichtsrat richtet sich nach dem Grundkapital des Unternehmens.
Bei der Wahl nach dem Mitbestimmungsgesetz gibt es eine erste, zweite und dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (1. WOMitbestG, 2. WOMitbestG, 3. WOMitbestG). Die 1. WOMitbestG kommt zum Einsatz, wenn das „wählende“ Unternehmen nur aus einem Betrieb besteht. Wahlordnung Nummer 2 greift, wenn das besagte Unternehmen aus mehreren Betrieben besteht. Und wenn an der Wahl gar Arbeitnehmer anderer Unternehmen beteiligt sind, dann kommt die 3. WOMitbestG zum Zug.
Praxiswissen zum Thema Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Sie wurden zum Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bestimmt und möchten sich entsprechend auf die bevorstehenden Aufgaben vorbereiten? Unsere Seminare zum Thema Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bereiten Sie umfassend auf Ihre Rolle vor. Als Arbeitnehmervertreter sind Sie sowohl für die vergangenheitsbezogene Kontrolle als auch für die Gestaltung der Unternehmenszukunft mitverantwortlich. Neben fachlichen Kompetenzen benötigen Sie dazu auch persönliche Qualifikationen. Denn was nutzt Ihnen die Fachkenntnis, wenn Sie Ihr Gegenüber nicht von Ihren Anliegen überzeugen können? In unseren Schulungen erfahren Sie deshalb nicht nur alles über Ihre Rechte, Pflichten und Kontrollmaßnahmen, sondern auch, wie Sie als Arbeitnehmervertreter clever argumentieren und in jeder Gesprächssituation souverän reagieren. Auch zu Spezialthemen wie M&A-Transaktionen oder Fragen rund um Compliance und Risikomanagement finden Sie bei uns das passende Seminar. Mit unseren Seminaren gestalten Sie als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat die Zukunft Ihres Unternehmens erfolgreich mit.
Sie haben allgemeine Fragen zum Schulungsanspruch?
Unsere Juristen haben Antworten für Sie!
Mo. bis Do. 8:00 - 17:00 Uhr
Fr. 8:00 - 16:00 Uhr