Betriebsrat

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Umfassendes Wissen für die BR-Arbeit

 

Unfälle am Arbeitsplatz verhindern und die Kollegen vor langfristigen gesundheitlichen Schäden schützen: darum geht es beim Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Lernen Sie als Betriebsrat alle relevanten gesetzlichen Vorgaben kennen, um Ihre Einflussmöglichkeiten auszuschöpfen und Ihre Kontrollfunktion gut wahrzunehmen zu können.

Voller Einsatz für gesunde und sichere Arbeit

Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz war immer schon ein Top-Thema für Betriebsräte. In den zurückliegenden Jahren hat er noch mehr an Bedeutung gewonnen — keine Überraschung, oder?

Als Betriebsrat können Sie maßgeblich dazu beitragen, Arbeitsplätze sicher und gesund zu gestalten. Sicher und gesund für den Körper, aber auch für die Seele bzw. Psyche, die immer mehr in den Fokus rückt. Nutzen Sie Ihre starken Mitbestimmungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz, um Ihre Kollegen vor Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen.

 

Gesundheit am Arbeitsplatz: als Betriebsrat in drei Schritten aktiv werden


Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eines der wichtigsten und größten Aufgabenfelder des Betriebsrats: Hier können Sie in Ihrem Ehrenamt wesentlichen Einfluss nehmen, denn Ihre Rechte sind stark!

Das Arbeitsschutzrecht (ArbSchG) regelt lediglich den Rahmen und lässt daher jede Menge Raum für betriebliche Lösungen. Hier darf der Arbeitgeber nichts ohne den Betriebsrat entscheiden und es gibt viele Bereiche, in denen Sie Hand in Hand mit der Geschäftsleitung arbeiten. Die Gestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist dabei kein Thema, das irgendwann abgeschlossen ist. Ganz im Gegenteil: Es ist ein dauerhafter Prozess, der Sie während Ihrer gesamten Amtszeit als Betriebsrat begleitet. Ziel ist die laufende Verbesserung von Sicherheit, Gesundheitsschutz und menschengerecht gestalteter Arbeit.

Wie anfangen? Eine systematische und strategische Herangehensweise hilft!

Das sagt das Gesetz

§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG:
Der Betriebsrat hat [soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht] bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften mitzubestimmen.

Die rechtlichen Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Die grundlegenden Gesetze, die den Rahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes bilden, sind:

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),  
    das die nationale Umsetzung einer europäischen Rahmenrichtlinie darstellt und allgemein gültige und unbestimmte Regelungen zum Arbeitsschutz und seiner Umsetzung in den Betrieben formuliert.
  • Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),  
    das den Arbeitgeber dazu verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese beraten und unterstützen den Arbeitgeber UND den Betriebsrat in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie der Unfallverhütung.

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