Betriebliches
Eingliederungsmanagement (BEM)
Alles, was Sie zum Thema BEM wissen müssen
Wie gelingt der Wiedereinstieg nach einer längeren Erkrankung? Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kann für langzeiterkrankte Kollegen ein Rettungsanker sein. Dafür müssen aber die Voraussetzungen stimmen. Erfahren Sie, auf was es dabei ankommt, wie Sie als Betriebsrat daran beteiligt sind und welche Maßnahmen bei der Eingliederung helfen.
Auffangen. Unterstützen. Eingliedern.
Sechs Wochen am Stück erkrankt oder wiederholt über 12 Monate verteilt, sind schneller erreicht, als man denkt. Meist ist es danach nicht sofort wieder so wie vorher. Daher ist der Betroffene bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz auf Unterstützung angewiesen — auch auf Ihre. Ein Glück, dass es das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gibt! Ein strukturierter und höchst wirksamer Prozess, der die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert und begleitet.
Wie funktioniert das Betriebliche Eingliederungsmanagement?
Was ist das Ziel eines BEM-Prozesses?
Finden Sie heraus, wie
- die bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann,
- einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann,
- und der bestehende Arbeitsplatz langfristig erhalten werden kann.
Ihre Rolle als Interessenvertreter im BEM
Überwachungsrecht
Laut § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG müssen Sie als Betriebsrat darüber wachen, dass alle Gesetze, die zugunsten der Arbeitnehmer erlassen wurden, wirklich umgesetzt werden. Das gilt auch für das BEM.
Initiativrecht
Wenn einem Kollegen kein BEM angeboten wird, obwohl er laut Fehlzeiten ein Anrecht darauf hat, können Sie als Betriebsrat, Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung aktiv werden und das BEM-Verfahren für den betroffenen Kollegen einfordern. Der Kollege selbst kann hier nicht aktiv werden und ist auf Ihre Hilfe angewiesen.
Mitbestimmungsrecht
Bei § 167 Abs. 2 SGB IX handelt es sich laut Bundesarbeitsgericht um eine Rahmenvorschrift, die dem betrieblichen Gesundheitsschutz dient. Das bedeutet, dass die Unternehmen vor Ort selbst regeln, wie das BEM-Verfahren konkret ausgestaltet wird. Als Betriebsrat sind Sie dabei in der Mitbestimmung. So entscheiden Sie beispielsweise mit, wie der BEM-Prozess schrittweise abläuft oder wie die Anschreiben formuliert werden. In der Praxis hat sich auch die Einrichtung eines festen BEM-Teams bewährt, dem Sie als Betriebs-, Personalrat oder Schwerbehindertenvertreter nach Möglichkeit fest angehören und dessen Befugnisse klar geregelt sind.
Überwachungsrecht
Laut § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG müssen Sie als Betriebsrat darüber wachen, dass alle Gesetze, die zugunsten der Arbeitnehmer erlassen wurden, wirklich umgesetzt werden. Das gilt auch für das BEM.
Initiativrecht
Wenn einem Kollegen kein BEM angeboten wird, obwohl er laut Fehlzeiten ein Anrecht darauf hat, können Sie als Betriebsrat, Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung aktiv werden und das BEM-Verfahren für den betroffenen Kollegen einfordern. Der Kollege selbst kann hier nicht aktiv werden und ist auf Ihre Hilfe angewiesen.
Mitbestimmungsrecht
Bei § 167 Abs. 2 SGB IX handelt es sich laut Bundesarbeitsgericht um eine Rahmenvorschrift, die dem betrieblichen Gesundheitsschutz dient. Das bedeutet, dass die Unternehmen vor Ort selbst regeln, wie das BEM-Verfahren konkret ausgestaltet wird. Als Betriebsrat sind Sie dabei in der Mitbestimmung. So entscheiden Sie beispielsweise mit, wie der BEM-Prozess schrittweise abläuft oder wie die Anschreiben formuliert werden. In der Praxis hat sich auch die Einrichtung eines festen BEM-Teams bewährt, dem Sie als Betriebs-, Personalrat oder Schwerbehindertenvertreter nach Möglichkeit fest angehören und dessen Befugnisse klar geregelt sind.
Mögliche BEM-Maßnahmen
Jeder BEM-Fall ist anders und muss neu betrachtet werden. Die durch einen Arzt verordnete stufenweise Wiedereingliederung ist wohl die bislang bekannteste BEM-Maßnahme. Doch es gibt noch viel mehr Möglichkeiten, wie z. B.:
- Verkürzung oder Veränderung der Arbeitszeiten
- Anschaffung technischer Hilfsmittel
- Umgestaltung des Arbeitsplatzes
- Veränderung der Arbeitsschwerpunkte
- Weiterbildungen oder Umschulungen
- Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz u. v. m.
Auch hier gilt das Prinzip der Freiwilligkeit: Nur wenn der BEM-Berechtigte der jeweiligen Maßnahme zustimmt, kann diese auch durchgeführt werden. Lehnt er eine Maßnahme ab, ist das BEM aber nicht automatisch beendet. Es muss erst nach anderen Lösungen gesucht werden.
Das BEM ist ein höchst individueller und ergebnisoffener Prozess. Denn für jeden betroffenen Mitarbeiter kann eine andere Maßnahme oder Lösung zum Ziel führen.
Sie haben allgemeine Fragen zum Schulungsanspruch?
Unsere Juristen haben Antworten für Sie!
Mo. bis Do. 8:00 - 17:00 Uhr
Fr. 8:00 - 16:00 Uhr