Betriebsrat

Betriebsausschuss

Geballtes Wissen für den Betriebsausschuss

 

Der Betriebsausschuss ist das Herzstück größerer Betriebsratsgremien und ab neun Mitgliedern im Betriebsrat Pflicht. Er führt die laufenden Geschäfte und sorgt dafür, dass die Arbeit nicht nur einfacher, sondern auch effizienter wird. Mitglieder im Ausschuss und neu gewählte Betriebsräte finden hier Antworten zur Errichtung des Ausschusses sowie zu den Mitgliedern und zu deren Aufgaben.

Was ist ein Betriebsausschuss?


Tatkräftige Unterstützung für die Arbeit des Betriebsrats

Bei größeren Gremien fallen zahlreiche Aufgaben im Betriebsrat an. Hier unterstützt der Betriebsausschuss. Er strukturiert die organisatorische und strategische Arbeit und entlastet damit den Betriebsrat. Doch wann ist ein Betriebsausschuss zu bilden? Wie setzt er sich zusammen? Und welche Aufgaben hat er? Erfahren Sie hier mehr! 

Wichtig: Die Wahrnehmung echter Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bleibt in der Entscheidungsgewalt des gesamten Betriebsratsgremiums und kann nur in Einzelfällen an den Betriebsausschuss delegiert werden. 

Aufgaben des Betriebsausschusses

Die Hauptaufgabe des Betriebsausschusses besteht in der Führung der laufenden Geschäfte des Betriebsrats gemäß § 27 Abs. 2 BetrVG. Dies umfasst alle organisatorischen und administrativen Tätigkeiten, die notwendig sind, um die Arbeit des Betriebsrats effizient zu gestalten.

Zentrale Tätigkeiten

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