Betriebsrat

Umstrukturierung und Betriebsänderung

Jetzt für die Belange der Kollegen eintreten

 

Eine Betriebsänderung steht an! Spätestens jetzt sollten bei Ihnen im Betriebsrat die Alarmglocken schrillen. Hinter Umstrukturierungen stecken oft Sanierungsmaßnahmen, die im schlimmsten Fall zu Entlassungen führen. Gerade jetzt haben Sie als Betriebsrat und als Wirtschaftsausschuss zentrale Rollen. Unsere Fachexperten geben Ihnen Tipps und Infos, damit Sie besser reagieren können!

„Was ist was?" Umstrukturierung – Betriebsänderung - Betriebsübergang

Erstmal bringen wir etwas Licht in den Begriffs-Dschungel – was liegt überhaupt vor: eine einfache Umstrukturierung oder eine Betriebsänderung mit gesetzlich geregelten Folgen? Gar nicht so einfach und erst recht nicht, wenn sich für Sie die Frage nach der Mitbestimmung stellt.

Kurz gefasst, eine Umstrukturierung ist zunächst jegliche organisatorische Veränderung, bspw. Abteilungszusammenlegung, Standortverlagerung oder Outsourcing, diese muss nicht zwangsläufig Auswirkungen auf alle Beschäftigten haben. Im Gesetz findet sich der Begriff „Umstrukturierung“ nicht.

Von einer Betriebsänderung ist die Rede, wenn eine Umstrukturierung wesentliche Nachteile für einen erheblichen Teil der Beschäftigten hat. In Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern ist der Betriebsrat über die Betriebsänderung umfassend zu informieren. Weitere Schritte sind die Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan (§ 112 BetrVG). Letzterer ist in den Fällen des § 112a BetrVG durch den Betriebsrat erzwingbar.

Betriebsänderung: Welche Rolle spielt der Betriebsrat?


Wann liegt eine Betriebsänderung vor?

Eine Betriebsänderung betrifft größere, strukturelle Maßnahmen. In folgenden Fällen wird eine Betriebsänderung vom Gesetzgeber angenommen: 

  • Stilllegung des gesamten Betriebs oder eines Betriebsteils
  • Verlegung des Betriebs oder von Betriebsteilen an einen anderen Standort
  • Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben oder Betriebsteilen
  • Grundlegende Änderungen des Betriebszwecks (Branchenwechsel)
  • Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und -verfahren (Automatisierung, KI-Systeme etc.) 

Abgrenzung zum Betriebsübergang  

Hier ist Vorsicht geboten: Eine Abgrenzung zum Betriebsübergang nach § 613a BGB – bei welchem nur der Inhaber des Betriebs wechselt, und negative Folgen für ein Jahr ausgeschlossen sind – ist notwendig, aber komplex, da auch Betriebsänderungen anlässlich eines Betriebsübergangs erfolgen können.   

Alle Kräfte mobilisieren und wirtschaftliches Grundverständnis aufbauen!

Für die Willensbildung, für den Austausch hinsichtlich der Strategie sowie für die Kommunikation gegenüber Arbeitgeber und Belegschaft ist es von essenzieller Bedeutung, dass im gesamten Betriebsratsgremium ein wirtschaftliches Grundverständnis auf aktuellem Stand vorhanden ist. Weiterbildung ist der Schlüssel!  

Lassen Sie sich beraten!

ifb-Kompetenzzentrum Umstrukturierung

 

Werden Sie als Betriebsrat aktiv und lassen sich von unseren Experten bei der Gestaltung des Umstrukturierungsprozesses unterstützen. Sie haben mehr Handlungsmöglichkeiten als Sie denken!

Sie haben allgemeine Fragen zum Schulungsanspruch?

Unsere Juristen haben Antworten für Sie!


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