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Fast die Hälfte aller Arbeitsfehltage fallen auf Langzeiterkrankungen mit einer Dauer von mehr als sechs Wochen, so die Zahlen der Krankenkassen. Oft ist die Angst der Betroffenen groß, den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag nicht zu schaffen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Pfeiler des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und hilft Langzeiterkrankten bei der Rückkehr in den Job.
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Ob Muskel-Skelett-Erkrankungen, Diabetes, Krebs oder psychische Störungen: Erkrankungen, die lange Fehlzeiten mit sich bringen, kommen immer häufiger vor. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich die Chancen für die Rückkehr von langzeiterkrankten Mitarbeitern deutlich erhöhen, wenn der Wiedereinstieg geplant durchgeführt wird.[1] Wichtiges Instrument dafür ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Diesem systematischen und strukturierten Verfahren kommt eine bedeutende Rolle zu, wenn es darum geht, Mitarbeiter erfolgreich wieder einzugliedern und ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu stabilisieren.
Herr Paul ist seit über sechs Wochen krankgeschrieben. Er hatte massive Probleme im Bereich der Wirbelsäule. Nur langsam bessert sich sein Zustand. Da flattert ihm ein Brief seines Arbeitgebers ins Haus. Es ist eine Einladung zu einem BEM-Gespräch. „Muss das sein?“, denkt Herr Paul. In der Tat: Es muss sein.
Ist ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen am Stück oder mit Unterbrechungen arbeitsunfähig oder immer wieder krankgeschrieben, sind Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM durchzuführen. Geregelt ist dies im § 167 SGB IX Abs. 2. Der Arbeitgeber ist dabei in der Bringschuld. Die Wiedereingliederung ist meist ein längerer Prozess. Dazu gehört auch ein sogenanntes „BEM“-Gespräch, zu dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einladen muss. Hier wird der Betroffene ausführlich über die Ziele und Möglichkeiten des BEM-Verfahrens informiert. Eventuell werden bereits denkbare Maßnahmen angesprochen.
„Was soll schon dabei herauskommen?“ denkt Herr Paul. Er will nicht in der Firma über seine Krankheit sprechen. Doch sein Betriebsrat klärt ihn auf, was das BEM-Gespräch bedeutet.
Betriebliches Eingliederungsmanagement im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist ein Instrument, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und den Wiedereinstieg in die Arbeit zu ermöglichen.
Darauf sollten Sie als Betriebsrat achten:
Die Teilnahme des Arbeitnehmers ist freiwillig. Er kann jederzeit aus dem Prozess aussteigen, Maßnahmen ablehnen oder seine Zustimmung widerrufen.
Kein Arbeitnehmer will, dass sensible Daten über seine Erkrankung allgemein zugänglich sind. Das BEM muss daher streng vertraulich durchgeführt werden. Der Datenschutz ist deshalb ein wichtiges Thema beim BEM.
Darauf sollten Sie achten:
Jein. § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX legt fest, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat und ggf. die Schwerbehindertenvertretung hinzuziehen muss, um über Maßnahmen zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit zu beraten. Sie haben also ein Beteiligungsrecht. Bei der Gestaltung des BEMs dürfen Sie als Betriebsrat aber mitbestimmen.
Die Einzelheiten des Verfahrens bei der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements sind nicht geregelt. Sie sollten daher in einer Betriebsvereinbarung schriftlich fixiert werden.
Der Betriebsrat konnte Herrn Pauls Ängste und Zweifel am BEM nehmen. Daher hat dieser sich zur Teilnahme an dem Gespräch bereit erklärt.
Wer nimmt am BEM-Gespräch teil:
Das sollten Sie wissen:
Weitere Teilnehmer wie Vertreter des Betriebsrats, der Betriebsarzt, der direkte Vorgesetze, Vertreter der Schwerbehindertenvertretung und des Integrationsamts können nur nach Zustimmung des Arbeitnehmers am Gespräch teilnehmen.
Herr Paul ist mit dem Ergebnis des BEM-Gesprächs zufrieden. Es herrschte eine vertrauensvolle Atmosphäre. Er gewann den Eindruck, dass sein Arbeitgeber Wert auf seine Gesundheit, langjährige Berufserfahrung und weitere Mitarbeit legt. Deswegen sieht er jetzt dem weiteren Prozess des BEM positiv entgegen.
[1] Niehaus, M., Magin, J., Marfels, B., Vater, E.G. & Werkstetter, E. (2008). Betriebliches Eingliederungsmanagement. Studie zur Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX. Köln. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/f374-forschungsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Was ist die stufenweise Wiedereingliederung?
Betriebliche Wiedereingliederung für Long-Covid-Betroffene
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