Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Das „Whistleblower-Gesetz“ scheitert im Bundesrat – wie geht es jetzt weiter?

Hinweisgeberschutzgesetz muss vor den Vermittlungsausschuss

Bereits Ende 2021 hätte Deutschland die europäische Richtlinie zum Hinweisgeberschutz umsetzen müssen. Nun hat der Bundesrat den aktuellen Gesetzesentwurf gestoppt – es erhielt am 10.02.23 nicht die erforderliche Mehrheit. Zu viel Bürokratie, so das Argument einiger Bundesländer. Wie geht es jetzt weiter mit dem Hinweisgeberschutzgesetz?

Stand:  14.2.2023
Lesezeit:  01:45 min
Whistleblower-Gesetz | © AdobeStock | alphaspirit

Wir hatten schon ein fertig gedrehtes Video zum Thema in der Tasche, und dann scheiterte das sogenannte Whistleblower-Gesetz am Ende im Bundesrat – vorerst. In der Länderkammer erhielt es am 10.02.23 nicht die nötige Mehrheit. Gemunkelt hatte man über diese Möglichkeit schon ein paar Tage vorher, nun ist es amtlich: So wie im Dezember vom Bundestag beschlossen wird das Hinweisgeberschutzgesetz nicht in Kraft treten.
Dabei standen Unternehmen wie Betriebsräte schon in den Startlöchern, um die Regelungen im eigenen Unternehmen zügig umzusetzen.

Kritik am Gesetz

Ein Kritikpunkt am Gesetz kam vor allem aus den Reihen der CDU/CSU: Es würde Unternehmen zu sehr belasten und gehe weit über die EU-Vorgaben hinaus. Ein echtes Bürokratiemonster? „Wir brauchen einfach mehr Augenmaß“, so Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. Das so ausformulierte Gesetz hätte sich für die deutsche Wirtschaft als „Wettbewerbsnachteil“ darstellen können.
Auch andere Sorgen standen im Raum. Während das Gesetz von manchen dringend erwartet wird, sehen anderen die Gefahr von Missbrauch. Denn nicht jeder Whistleblower führe Gutes im Schilde. 
Im nun gescheiterten Entwurf sollten auch Personen geschützt werden, die „verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten“ melden. Eine große Grauzone, eine Einladung für Denunzianten?

So geht es jetzt weiter

Einigkeit herrscht darüber, dass die dem Gesetz zugrundeliegende EU-Richtlinie zügig umgesetzt werden muss. Es läuft hierzu bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten. 

Eins ist also sicher: Es wird ein Gesetz zum Thema geben. Wie dies aussieht? Wir werden berichten! 

Als Betriebsrat sollten Sie nicht untätig bleiben und sich schon jetzt mit dem Thema befassen. Denn die Fristen zur Umsetzung können sehr kurz sein, wenn das Gesetz erstmal in Kraft getreten ist! (cbo)

Kontakt zur Redaktion Kollegen empfehlen
Drucken

Das könnte Sie auch interessieren

Impfen und Testpflicht im Job: Wie ist die aktuelle Rechtslage?

Neue Regeln für das Impfen? Mit ihren Beschlüssen vom 10.08.2021 (Ministerpräsidentenkonferenz) w ...

Schutz von Hinweisgebern: Die Schonfrist ist vorbei

Kennen Sie das Whistleblowergesetz? Seit Juli 2023 ist es in Kraft und soll Hinweisgeber schützen, ...

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – eine Angelegenheit für den Wirtschaftsausschuss?

Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde § 106 Abs. 3 BetrVG um den Punkt 5b erw ...