In mittleren und Großbetrieben hat der Betriebsrat hat auch das Recht, mehrere unterschiedliche Kommentare zu bestellen, um sich in wichtigen Zweifelsfragen anhand mehrerer juristischer Meinungen ein eigenes Bild zu machen.
Außerdem hat der Betriebsrat unter Umständen Anspruch auf Spezial-Literatur. Spezial-Literatur ist immer dann notwendig, wenn ein besonderes Thema im Betriebsrat bearbeitet werden muss. Der Betriebsrat entscheidet selbst, welche Literatur in welcher Form ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden muss.
Mit Zeitschriften auf dem Laufenden bleiben
Ferner ist dem Betriebsrat eine spezielle arbeits- und sozialrechtliche Zeitschrift zur Verfügung zu stellen, damit Betriebsräte die eigene Arbeit besser einordnen und Anregungen auf vielfältige Weise zu erhalten können.
Unter ifb-medien.de/ finden Sie eine große Auswahl an Literatur speziell für Ihre Betriebsratsarbeit: Von Gesetzessammlungen über Ratgeber bis hin zu Softwareprogrammen, die Ihnen Ihre tägliche Arbeit im Gremium erleichtern. Schauen Sie doch mal vorbei!