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Nachhaltigkeit – ein Begriff geistert durch die Unternehmen. Verwendet wird er oft, aber wissen Sie, was eigentlich alles dahintersteckt? Themen wie Nachhaltigkeitsstrategien, ökologische und soziale Nachhaltigkeit, Umweltschutz, erneuerbare Energien und Ressourcennutzung werden Ihnen als Interessenvertreter immer wieder begegnen. Was bedeutet das Thema Nachhaltigkeit für Unternehmen, welche Bereiche betrifft es – und was können Sie als Betriebsrat tun?
Redaktion
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Aktuell begegnet uns das Thema Nachhaltigkeit nahezu überall – beruflich wie privat. Vor allem Unternehmen nutzen den Begriff, um das Vertrauen bei Kunden, Geschäftspartnern und bei den Mitarbeitern zu gewinnen. Ein reiner Marketing-Gag? Sicher nicht: Den unser Tun und Handeln bestimmt unsere Zukunft und die Arbeit von morgen. Nehmen Sie die Herausforderung als Betriebsrat an?
Energiekrise, unterbrochene Lieferketten, Inflation und Digitalisierung – vieles verändert sich gerade rasant. Unternehmen müssen ihre Geschäftsmodelle anpassen oder sogar komplett neu erfinden, um wirtschaftlich zu überleben. Bei einer genauen Betrachtung von alteingesessenen Strukturen und Denkweisen wird eines schnell klar: Für eine langfristige Wertschöpfung müssen wir ganzheitlich denken. Gemeinsam! Denn alles ist miteinander verbunden. Nur mit einer ganzheitlichen Betrachtung verschiedener Aspekte wird die Transformation gelingen und das Unternehmen zukunftsfähig sein.
Wie beginnen? Zunächst lohnt sich der Blick in das Grundgesetz: In Artikel 20a GG ist festgelegt:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“.
Ein sehr hohes Ziel – welche Folgen hat es für Unternehmen?
Bei allem, was man tut, das Ende zu bedenken, das ist Nachhaltigkeit.
„Bei allem, was man tut, das Ende zu bedenken, das ist Nachhaltigkeit,“ bringt es Dr. Eric Schweitzer, Präsident der DIHK Berlin, auf den Punkt. Wer an Nachhaltigkeit denkt, hat sofort Umweltthemen wie Luftverschmutzung und Energiepolitik im Kopf. Aber der Begriff Nachhaltigkeit umfasst weit mehr. Hierzu gehören auch Fragen rund um den technischen Wandel und das Konsumverhalten, von dem am Ende auch die Arbeitnehmer betroffen sind. In einer Studie von Rothmund Insights (Februar 2021) „Nachhaltigkeit im Fokus“ wurden 1044 Haushaltsentscheider gefragt.
Dabei ergab sich folgendes Bild:
Fakt: 89 % der Endverbraucher erwarten Nachhaltigkeit von Unternehmen!
Formuliert ein Unternehmen seine strategischen Ziele, kommt es an dem Thema Nachhaltigkeit nicht mehr vorbei.
Lösungen müssen gefunden werden, die eine Balance zwischen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zielen gewährleisten.
Lösungen müssen gefunden werden, die eine Balance zwischen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zielen gewährleisten. Die EU formulierte 1997 mit ihrem Vertrag von Amsterdam die drei Säulen der Nachhaltigkeit. Ganz bewusst umfasst hier Nachhaltigkeit nicht nur den Schutz der natürlichen Ressourcen und des Klimas, sondern auch wirtschaftliche Aspekte und soziale bzw. gesellschaftliche Effekte. Das Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit sind Ökonomie, Ökologie und Soziales – gleichrangig und gleichgewichtig! Es soll Unternehmen motivieren, ein ganzheitliches, werteorientiertes Denken in ihren Leitprinzipen zu verankern und zu leben.
Handlungsbereiche des Betriebsrats beim Thema Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit ist kein Zustand, sondern ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Eins vorab: Nachhaltigkeit ist kein Zustand, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Um das Thema dauerhaft im Unternehmen zu verankern, ist zielgerichtetes Handeln und Offenheit gefragt! Hierzu gehört die Zieldefinition ebenso wie eine Dokumentation und das Nachhalten der Ergebnisse. Im besten Fall schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema ab und verankern die Nachhaltigkeit in den Leitlinien des Unternehmens. Dabei ist es wichtig, dass Sie z.B. Themen zur Gesundheit des Mitarbeiters losgelöst von der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens formulieren.
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„Wachstum und Erfolg des (XY) Konzerns basieren entscheidend auf der Motivation, dem Engagement und der Kompetenz der Mitarbeiter. Die [Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung] soll dazu beitragen, dass das Wachstum nachhaltig und im Einklang mit den Arbeits- und Lebensinteressen der Mitarbeiter gestaltet wird.“
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(Quelle: Studie zur Nachhaltigkeit der Hans-Böckler-Stiftung)
So sorgen Sie als Betriebsrat für eine lebensfähige, lebenswerte und gerechte Arbeitswelt – für Ihre Kollegen und für zukünftige Generationen! Wie Mahatma Gandhi so schön sagte, „Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt.“ (sw)
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