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Die Top-Antwort auf die lästigste aller Pflichten dürfte nicht selten „Steuerklärung“ lauten. Jahr für Jahr ist sie fällig, viele warten bis auf den sprichwörtlich allerletzten Drücker. Und doch ist der folgende Bescheid meist mit einer frohen Kunde verbunden. 1.051 Euro haben Steuerzahler in Deutschland im Durchschnitt zu viel entrichtet – und entsprechend zurückbekommen. Doch aufgepasst! Am 31. Oktober 2022 ist die Steuererklärung für das Jahr 2021 fällig. Es sei denn, die Abgabe ist freiwillig.
Redaktion
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Eine Steuererklärung ist stets für das abgelaufene Kalenderjahr einzureichen. Wer die Steuerklärung nicht abgeben muss, dies aber freiwillig möchte, hat hierfür bis zu vier Jahre Zeit.
Normalerweise muss jeder, der zu einer Abgabe verpflichtet ist, die Erklärung bis zum 31. Juli des folgenden Jahres abgeben. Wegen der Corona-Pandemie wurde diese Frist – wie schon für die 2020er-Erklärung – verlängert. Stichtag ist heuer Montag, 31. Oktober 2022. Sollte ein Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe hinzugezogen werden, verlängert sich die Abgabefrist für 2021 bis zum 31. August 2023. Für viele neu sein dürfte die Tatsache, dass ein Verspätungszuschlag fällig werden kann, sollte die Frist versäumt werden. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspäteten Monat (maximal 25.000 Euro). Die Strafgebühr wird im Steuerbescheid automatisch zur Steuerschuld addiert oder von einer Erstattung abgezogen.
Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das trifft auch auf Rentner zu, die alleinstehend mehr als 12.250 Euro beziehen – bei Ehepaaren 23.350 Euro. Als ganz „normaler“ Arbeitnehmer ist die Abgabe der Steuererklärung weitestgehend freiwillig. Allerdings gibt es einige Aspekte, die aus der Freiwilligkeit eine Pflicht machen, zum Beispiel:
Alles rund um das Thema Steuern mag auf den ersten Blick kompliziert klingen. Heutzutage gibt es jedoch eine Vielzahl an (kostenpflichtigen) Steuersoftwareprogrammen, die nicht nur Tipps zum Steuersparen beinhalten, sondern auch Schritt für Schritt durch die entsprechenden Formulare führen. Ein Leuchtturm im steuerlichen Dickicht sozusagen. Wer allerdings gar keine digitale Affinität mitbringt, aber trotzdem nicht mit seiner Erklärung allein gelassen werden möchte, dem sei dann doch der Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ans Herz gelegt. Das kostet zwar direkt oder in Form einer Mitgliedschaft Geld, spart aber einiges an Nerven – freiwillig oder nicht. (tis)
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