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Ihr ifb-Team
Als Betriebsrat führen Sie Ihre Geschäfte eigenverantwortlich, also unabhängig vom Arbeitgeber. Im Prinzip können Sie daher selbst entscheiden, welche und wie viele Sachmittel Sie für die Betriebsrats‑Arbeit benötigen. Dabei haben Sie einen Beurteilungsspielraum, den sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitsgerichte respektieren müssen. Allerdings müssen Sie die Interessen des Arbeitgebers - z.B. in Sachen Kostenminimierung - berücksichtigen.
Susanne Helmer
ifb-Bildungsreferentin
© ©coolhand1180 - AdobeStock
In der Regel können Sie verlangen, die betriebsübliche Ausstattung zu erhalten, d. h. ebenso gut ausgerüstet zu sein wie „normale“ Arbeitnehmer im Betrieb.
Das heißt im Einzelnen:
Wenn Sie als Betriebsrat besondere Ausstattungsgegenstände benötigen, die im Unternehmen nicht vorhanden bzw. nicht üblich sind, müssen Sie begründen, warum diese erforderlich sind.
Wenn das Betriebsratsbüro einmal eingerichtet ist, sind die Sachmittel und Unterlagen Besitz des Betriebsrats und damit für den Arbeitgeber und andere betriebsratsfremde Personen tabu. Als Betriebsrat haben Sie das Hausrecht in Ihrem Büro. Sie müssen Ihre Arbeit und Unterlagen auch ausreichend vor fremden Augen schützen können, z. B. mit Hilfe eines abschließbaren Schrankes.
GUT ZU WISSEN!
Manche Arbeitgeber versuchen, mit dem Betriebsrat ein Budget für die Ausstattung zu vereinbaren. Besser nicht darauf eingehen, weil Sie im Normalfall nicht wissen, welche Kosten im Verlauf des Jahres anfallen.
Um Ihr BR-Büro auszustatten, müssen Sie die entsprechenden Sachmittel bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Dazu haben wir für Sie ein Musterbestellformular bereitgestellt. Dieses können Sie ganz einfach hierdownloaden.
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