Im Ton vergriffen, aber inhaltlich korrekt?
Alle elf Betriebsräte müssen sich eingestehen, dass sachlich so einiges an den Vorwürfen der Personalchefin dran war. Zur ‚Excel-Tapete‘ waren sie noch nicht einmal in der Lage gewesen, kluge Fragen zu stellen.
Okay, im Ton hat sie sich vergriffen – bei ihr meistens ein Zeichen von ehrlichem Interesse an Veränderungen. Doch was als Betriebsrat tun, damit gerade der letztgenannte Vorwurf: fehlende Gesamtzusammenhänge – ausgeräumt werden kann? Und damit der Betriebsrat auf Augenhöhe mit der Personalabteilung kommt – oder zumindest einige seiner Mitglieder?
Ein anderer Fall, ein ständiges Ärgernis
Szenenwechsel: Die dreizehn Betriebsräte der Altenburg AG sind entsetzt. Dringende Qualifikationsmaßnahmen werden von der Personalabteilung systematisch abgelehnt. Der vorgeschobene Grund: Dann könnten die Qualifizierteren ja auf eine Höhergruppierung klagen. Ein weiteres Zeichen, dass die Personalabteilung immer noch nicht verstanden hat, wie das eigene Entgeltsystem wirklich funktioniert.
Ein ständiges Ärgernis. Die Personalabteilung vermutet Zusammenhänge, wo wirklich keine sind – und die wichtigen Hausaufgaben macht sie nicht. „Okay, was sie können, ist, Löhne und Gehälter rechtzeitig überweisen und die Organigramme für die Abteilungen malen“, meint die BR-Vorsitzende. Was nicht reicht! Der BR wartet schon seit Monaten auf eine aussagekräftige Personalplanung, auf Auswahlrichtlinien, auf Personalentwicklungskonzepte, auf Kennzahlen, mit denen Personalarbeit geplant und gemessen werden kann, auf … die Liste ist lang. Und das Problem des Betriebsrats ebenso groß. Denn immer wieder kommt von der Arbeitgeberseite ein ‚Dann machen Sie doch mal einen Vorschlag, statt immer nur herumzumäkeln‘. Und die Spitze war eben gerade, als die Geschäftsführerin meinte: „Wenn Sie nach § 97 BetrVG das Recht haben, einen Vorschlag zur Personalplanung zu machen … dann tun Sie das doch mal. Und vergessen Sie nicht, die von Ihnen immer eingeforderten ‚Zusammenhänge‘ gleich mitzuliefern.“ Da zuckte der Personalchef so richtig zusammen.
Alle dreizehn Betriebsräte mussten sich eingestehen, dass nun sie am Zuge waren. Denn was nützt das schönste Recht, dahinter sollten gute Inhalte stehen. Doch was als Betriebsrat tun, damit die Aufforderung: Personalthemen-Gesamtkonzept – geliefert werden kann? Damit der Betriebsrat in eine inhaltlich fundierte Vorreiterrolle kommt – oder zumindest einige seiner Mitglieder.
Was tun als Betriebsrat?
Egal, ob Ihr Betrieb eher der Neuendorf GmbH oder der Altenburg AG ähnelt – oder ob Ihr Alltag irgendwo dazwischen liegt: Als Betriebsrat sollten Sie ein, zwei oder mehr Leute in den eigenen Reihen haben, die die wichtigsten Personalthemen nicht nur kennen, sondern auch verknüpfen können: Welche Ansprüche werden an ‚Personal‘ gestellt, was macht fundierte Personalplanung, Personalauswahl und Personalentwicklung aus? Welche wichtigen Kennzahlen gibt es, um Personalarbeit zu steuern (auch und vor allem in den einzelnen Abteilungen), wie hängen mit alledem die Herausforderungen der digitalen Transformation zusammen, einschließlich der Entlohnungsgrundsätze? Und wie sind die einschlägigen Paragrafen mit diesen Themen und auch untereinander verknüpft?
Unser Tipp
Setzen Sie das Thema auf die Agenda der nächsten Betriebsversammlung und machen Sie sich fit in allen Personalthemen. Ziel ist es, am Ende (mindestens) auf Augenhöhe mit der Personalabteilung zu sein … und vielleicht auch ein wenig weiter.