SBV

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Nutzen Sie ihre Beteiligungsrechte als SBV

 

In einem sich ständig wandelnden Arbeitsumfeld ist es für Sie als Schwerbehindertenvertretung umso wichtiger, sich für gesunde und sichere Arbeitsplätze Ihrer Kollegen zu engagieren. Erfahren Sie alles zu den Beteiligungsrechten der SBV im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz - von gesetzlichen Regelungen bis zur Gefährdungsbeurteilung.

In vier Schritten zur Inklusionsvereinbarung


Schon gewusst?

  1. Krankheit ist die häufigste Ursache für eine Schwerbehinderung, die in zunehmendem Alter auftritt
  2. Die Arbeitnehmerentwicklung wird stärker durch rechtliche rahmenbedingungen beeinflusst, als durch Konjunktur
  3. Arbeitslose (schwer-)behinderte Menschen sind im Schnitt höher qualifiziert, als arbeitslose nicht-schwerbehinderte Menschen
  4. Fast jeder 10. in Deutschland lebt mit einer Behinderung

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber sind für den Arbeitsschutz in ihrem Unternehmen verantwortlich. Damit sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten treffen können, müssen sie zunächst die Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen der Arbeitnehmer beurteilen, die aus Gefahren am Arbeitsplatz resultieren. Grundlage hierfür ist die in § 5 ArbSchG geregelte Gefährdungsbeurteilung. Sie ist erforderlich für jede ausgeübte Tätigkeit bzw. jeden Arbeitsplatz. Sie sollte vor Beginn der Tätigkeiten als Erstbeurteilung an allen bestehenden Arbeitsplätzen durchgeführt und bei maßgeblichen Veränderungen im Betrieb wiederholt werden. Anlass für eine Gefährdungsbeurteilung sind zudem das Auftreten von Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingter Erkrankungen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen genügt die Beurteilung eines (Vergleichs-)Arbeitsplatzes bzw. einer Tätigkeit. Sind die speziellen Gefahren im Betrieb mittels der Gefährdungsbeurteilung ermittelt, müssen aufgrund dieser Erkenntnisse rechtzeitig erforderliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese gilt es dann regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.  

Die SBV und der Arbeitsschutzausschuss

Ziel der Arbeit des Arbeitsschutzausschusses

Ziel der Arbeit des Arbeitsschutzausschusses ist ein ungestörter Betriebsablauf durch Umsetzung von Arbeitsschutzzielen. Wie effizient der ASA arbeitet, hängt davon ab, wie gut der Austausch und die Kommunikation zwischen den Mitgliedern funktioniert. 

Die Teilnahme bietet der SBV die Gelegenheit, sich mit allen Akteuren des betrieblichen Arbeitsschutzes auszutauschen. Sie kann darauf hinwirken, dass die Belange schwerbehinderter Arbeitnehmer im Arbeits- und Gesundheitsschutz Beachtung finden. Das ist besonders wichtig im Hinblick auf die behindertengerechte Beschäftigung schwerbehinderter Kollegen. 

Weitere Infos zum ASA finden Sie hier

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